Die Bestätigung der Gerichtsurteile im Salzburger Swap-Prozess gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) reiht sich in eine lange Serie von Gerichtsurteilen gegen Politiker im Zusammenhang mit deren politischen Funktionen. Erst im Vorjahr war Peter Westenthaler mehrere Monate in Haft.

Aktuell steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als zweiter Minister der Ära Schüssel vor Gericht. Auch das Ibiza-Video und die Spendenaffäre rund um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache beschäftigen derzeit die Behörden. Hier wird aber erst ermittelt, von einem etwaigen Gerichtsverfahren ist man noch sehr weit entfernt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Haftstrafen gegen Politiker keine Seltenheit sind. Vor allem die schwarz-blau-orangen Regierungen Anfang der 2000er haben eine Reihe hochrangiger Verurteilungen gebracht.

Ein Überblick

Hinter Gittern landeten bisher zwei Innenminister: FRANZ OLAH, ehemals starker Mann der SPÖ und ÖGB-Präsident, fasste 1969 ein Jahr "schweren Kerker" aus. Er hatte ÖGB-Gelder veruntreut und damit die Gründung der "Kronen Zeitung" sowie die FPÖ unterstützt. 2014 erwischte es ERNST STRASSER, schwarzer Innenminister von 2000 bis 2004 und danach Lobbyist sowie später ÖVP-Europaabgeordneter. Er war 2010 britischen Undercover-Journalisten auf den Leim gegangen, die mit versteckter Kamera sein Angebot mitfilmten, gegen Honorar die EU-Gesetzgebung zu beeinflussen. Dafür setzte es drei Jahre Haft wegen Bestechlichkeit.

Während Strasser für einen Vorfall nach seiner Zeit in der Regierung in die Ziehung kam, ist Grasser der erste Minister aus der Ära Schüssel, der sich für angebliche Verfehlungen im Amt verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem von der FPÖ zur ÖVP gewechselten Minister Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und bei der Einmietung der Finanz in ein Raiffeisen-Gebäude in Linz vor. Grasser weist die Vorwürfe zurück, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Sollte die Beweislage dennoch für eine Verurteilung reichen, wäre Grasser im Fall einer unbedingten Haftstrafe erst der dritte Ex-Minister im Gefängnis.

Bedingte Haft oder Geldstrafen

Abgesehen davon kamen aktive und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung bisher stets mit bedingter Haft und Geldstrafen davon. Wobei in den 80er- und 90er-Jahren SP-Politiker die Anklagebänke dominierten: Altkanzler BRUNO KREISKY erhielt 1989 eine Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur verunglimpft hatte, sein Finanzminister HANNES ANDROSCH musste wegen falscher Zeugenaussage in seinem Steuerverfahren 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und für Kreiskys Nachfolger FRED SINOWATZ setzte es 1992 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe wegen falscher Zeugenaussage in einem von ihm selbst angestrengten Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm.

Die Lucona-Affäre brachte den früheren Außenminister LEOPOLD GRATZ vor Gericht: Er musste 1993 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen - wegen Falschaussage zugunsten seines Freundes, des Sechsfach-Mörders Udo Proksch. Der zweite große Politskandal der Ära bescherte Ex-Innenminister KARL BLECHA neun Monate bedingter Haft: Wegen Beweismittelfälschung in der Noricum-Affäre rund um illegale Waffenexporte der Voest. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

Punktuelle Skandale

Danach folgte eine Reihe punktueller Skandale rund um einzelne FPÖ-Politiker: Gleich sieben Jahre Haft fasste 2001 der drei Jahre zuvor nach Brasilien geflüchtete blaue Abgeordnete PETER ROSENSTINGL aus. Er hatte Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. 2006 erhielt JOHN GUDENUS ein Jahr bedingt wegen NS-Wiederbetätigung. Der mittlerweile verstorbene Vater des früheren Wiener FP-Vizebürgermeisters Johann Gudenus, der nach dem Ibiza-Skandal die politische Bühne verließ, hatte in mehreren Interviews die Gaskammern im "Dritten Reich" geleugnet. Wegen beleidigender Aussagen über den Islam erhielt 2009 die Abgeordnete SUSANNE WINTER 24.000 Euro Geldstrafe. Aus dem blauen Parlamentsklub ausgeschlossen wurde sie erst sechs Jahre später - weil sie ein antisemitisches Facebook-Posting gelobt hatte.

Gleich eine ganze Reihe von hochrangigen Verurteilungen hat die Aufarbeitung diverser Parteienfinanzierungs-Affären aus der schwarz-blau-orangen Ära gebracht: 2014 schickte der OGH den früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz wegen Untreue für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Martinz hatte einem Steuerberater gemeinsam mit dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider ein Millionenhonorar zugeschanzt, das teilweise an ÖVP und BZÖ weiterfließen sollte. Der 2008 verstorbene Haider konnte nicht mehr belangt werden. Martinz musste zwei Drittel der Strafe abbüßen (einen Teil davon mit Fußfessel) und ist seit Jänner 2017 wieder ein freier Mann.

Im Vorjahr fasste Ex-BZÖ-Chef PETER WESTENTHALER zwei Jahre teilbedingt wegen Untreue aus - im Zusammenhang mit einer Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga und eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien im Wahljahr 2006 an das BZÖ. Ebenfalls im Vorjahr wurden wegen Finanzierung einer BZÖ-Wahlbroschüre mit Steuergeldern prominente Kärntner Freiheitliche verurteilt: Ex-Landeshauptmann GERHARD DÖRFLER, die Ex-Landesräte UWE SCHEUCH und HARALD DOBERNIG sowie Haiders früherer Sprecher STEFAN PETZNER erhielten Geld- bzw. bedingte Haftstrafen.

Affären

Scheuch hatte bereits 2012 wegen Korruption sieben Monate bedingt und 67.500 Euro Geldstrafe ausgefasst ("Part of the game"-Affäre). Westenthaler war 2008 wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingt verurteilt worden: Sein Leibwächter hatte nach der Nationalratswahl 2006 einen Parteimitarbeiter verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess angegeben, die Attacke nicht mitbekommen zu haben.

Um Parteienfinanzierung in Richtung FPÖ, BZÖ und ÖVP ging es auch in der Telekom-Affäre. Der früheren FPÖ-Bundesgeschäftsführer und spätere Parteiwerber Gernot Rumpold fasste 2016 wegen einer 600.000 Euro-Zahlung zugunsten der FPÖ 33 Monate teilbedingt aus.