Der Ehemann der Richterin im Buwog-Prozess gegen (u. a.) den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist wegen Tweets in Richtung Grassers rechtskräftig zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden. Der Mann, er ist selbst ebenfalls Richter, muss eine Geldbuße in Höhe eines Monatsbezugs bezahlen, berichtet die "Presse".

„Sollte Bandion-Ortner der Prozess gegen Grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister“, hatte er getwittert, und „Grasser wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen“ - bevor klar wurde, dass Anklage erhoben und diese (ironischerweise) seiner Frau zugeteilt wurde.

Außerdem antwortete der Richter auf die getwitterte Frage Peter Pilz' „Warum haben in Deutschland politische Schnösel wie Grasser und Sebastian Kurz keine Chance? Andere Medienkultur?“ mit „Das wundert mich auch seit Hannes Androsch“.

Dabei hätt er sich bewusst sein müssen, dass die Äußerungen auf Twitter ihm als Richter zugeschrieben werden könnten, hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden. Er habe einen Minister (Kurz) beleidigt, einen Beschuldigten (Grasser) vorverurteilt und spekuliert, dass eine Richterkollegin (Bandion-Ortner) Grasser unsachlich bevorzugen könnte. So dürfe sich ein Richter nicht verhalten.

Grassers Anwälte hatten dieser Tweets wegen einen Antrag auf Befangenheit gegen die Buwog Richterin eingebracht. Das Gericht entschied allerdings darauf, dass ihr nicht die Meinung ihres Mannes zugerechnet werden dürfe.