Die ÖVP soll planen, auch heuer wieder die gesetzlich festgelegte Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro zu überschreiten. Interne Dokumente, die der "Falter" am Montagabend vorlegt, weisen Wahlkampfkosten von rund neun Millionen Euro aus - nur knapp sieben davon sollen aber so verbucht werden, dass sie dem Rechnungshof gegenüber als geltend gemacht werden müssen.

Eine mit 2. August datierte Tabelle "aus dem Innersten der Partei", wie es der Falter formuliert, erstellt vom Schatzmeister der ÖVP, soll drei Spalten zeigen: die eine weist geplante Ausgaben von 8.976.781 Euro an für den Wahlkampf aus; eine zweite unter dem Titel "Betrag Soll – WK" die rechtskonforme Endsumme von 6.345.070 Euro. Eine dritte Spalte schließlich - "Betrag Soll – nicht WK" - verortet die Differenz: rund 2,6 Millionen Euro, die ins allgemeine Parteibudget verbucht werden sollen.

Bereits 2017 hatte die ÖVP die Wahlkampfkostenobergrenze (wie auch FPÖ und SPÖ) gesprengt: Mehr als zwölf Millionen Euro hatte die Partei statt der erlaubten sieben ausgegeben - durchaus wohl mit Absicht, hatte die Partei in diesem Jahr doch Kredite von rund 15 Millionen Euro aufgenommen.

Heuer hatte Parteigeneral Karl Nehammer angekündigt, das gesetzliche Limit einhalten zu wollen: "Wir haben uns ganz klar verpflichtet, die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze einzuhalten", so Nehammer bei der Präsentation der Plakatkampagne für Spitzenkandidat Sebastian Kurz - man habe ein "internes Controllingsystem" erstellt, das gewährleisten sollte, dass alle Ausgaben ordnungsgemäß erfasst würden.

Die ÖVP wird im "Falter" mit folgender Stellungnahme zitiert: "Nachdem wir die Ihnen vorlieenden Unterlagen nicht kennen, können wir auch die Authentizität nicht bestätigen. Generell ist festzuhalten, dass nur jene Dokumente von Bedeutung sind, die von den Wirtschaftsprüfern auf Basis der Gesetze anerkannt werden und auf Richtigkeit geprüft sind sowie dem Rechnungshof übergeben werden."