Während sich die ÖVP über Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt zur Schredder-Affäre ärgert und der Erpressungsversuch gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache untersucht wird, ist die Causa "Ibiza-Affäre" nun um ein Kapitel reicher. Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, der zweite Hauptdarsteller im Ibiza-Video, will nun klagen. Und zwar jenen Wiener Anwalt, den Gudenus als Auftraggeber hinter der Video-Falle sieht.

Wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtet, beschuldigt Gudenus den Anwalt der "hinterlistigen Täuschung" und des Missbrauchs von Aufnahmegeräten. Der Ex-Politiker fordert auch die Löschung des Videos. Zudem habe der Beschuldigte seine Stellung als Anwalt ausgenutzt und das Video "mit Gewinn" an mehrere Abnehmer verkauft.

Streitwert: 68.000 Euro

Von diesem Gewinn will Gudenus nun einen Teil haben -unter anderem in Form von Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro. Der angegebene Streitwert der Klage beläuft sich auf 68.000 Euro.

Gudenus' Anwalt sieht seinen Mandanten als Opfer "von Stasi-Methoden übelster Sorte". Nun werde man alles tun, damit vom Video nichts mehr gezeigt werden dürfe. Zudem wird die Löschung des Videos gefordert. Eine Mitschuld seines Mandanten sehe der Anwalt nur bedingt, dieser habe nur übersetzt.

In der Anklageschrift wird auch die Anbahnung zwischen Gudenus und der vermeintlichen Oligarchennichte skizziert. Das erste Treffen fand im Grand Hotel in Wien statt, wo die Frau mit Leibwächtern auftrat. Daraufhin gab es offenbar eine Besichtigung von einem Grundstück von Gudenus und ein weiteres Treffen in einem Restaurant. Das vierte Treffen fand bereits auf Ibiza statt - mit dem damaligen FPÖ-Chef  Strache.

Der Anwalt erklärte bisher, dass es sich bei dem Video um ein "zivilgesellschaftliches Projekt" gehandelt hat und er sich nicht straffällig gemacht habe. In der Klage heißt es jedoch, dass der Anwalt auch dann haften müsse, wenn er nicht selbst gehandelt hat - denn er habe andere angestiftet.