Juristische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz in der Ibiza-Affäre: Einem Antrag auf "Einstweilige Verfügung" der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichsten Punkt stattgegeben.

So wird Kurz in dem der APA vorliegenden und via Twitter von SPÖ-Anwalt Michael Pilz publizierten Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.

"Unbefangener Durchschnittsadressat"

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der "unbefangene Durchschnittsadressat" (z.B. Leser der "Kronen Zeitung") entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des "Ibiza-Videos" involviert gewesen sein könnte.

Erfreut zeigte sich die SPÖ. "Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.