Die NEOS haben nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler rund um angebliche Barzahlungen des Glücksspielkonzerns Novomatic an ihn eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser (ÖVP) gestellt. Nun liegt die Beantwortung vor. Demnach wird wegen einer etwaigen Falschaussage von Westenthaler noch gegen diesen ermittelt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  hatte gegen Westenthaler wegen des Verdachts der Beteiligung an schwerem Betrug und der Vorteilsannahme ermittelt. Auslöser war der Vorwurf des ehemaligen Rapid-Tormanns und Betreibers von Glücksspiellokalen, Peter Barthold, wonach der Glücksspielkonzern Novomatic über Barthold Westenthaler 300.000 Euro in bar zukommen habe lassen. Diese von Westenthaler stets bestrittenen Vorwürfe waren aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Barthold wurde als unglaubwürdig eingestuft.

Persönlichkeitsrechte nicht verletzen

Anhand der Anfragebeantwortung ist kaum rekonstruierbar, wegen welcher Tatbestände noch gegen wen ermittelt wird. Minister Moser verweist darauf, dass die Ermittlungen nicht gefährdet werden dürften. Zudem seien Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen. Es geht aber aus der Beantwortung hervor, dass im Zusammenhang wegen einer möglichen Falschaussage von Westenthaler in diesem Themenkomplex noch ermittelt wird. Der Sachverhalt, auf den sich eine etwaige Falschaussage Westenthalers bezieht, wurde eingestellt.

"In seiner Einvernahme als Beschuldigter sagte Westenthaler etwas anderes als unter Wahrheitspflicht als Zeuge vor Gericht", so NEOS-Politikerin Stephanie Krisper. "Dass diese Aussage, zu der noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, unter anderem als Begründung für die Einstellung angeführt wird, ist für mich logisch nicht nachvollziehbar." Die Oppositionspolitikerin ortet "ein Problem bei politiknahen Strafverfahren in Österreich".

Leidenschaft für Sportwetten

Im Bericht zur Einstellung der Ermittlungen stand wörtlich: "Dabei ist zu berücksichtigen, dass die beiden (Westenthaler und Peter Barthold, Anm.) während des vorgeworfenen Tatzeitraumes gut befreundet waren und etwaige Geldübergaben auch in der gemeinsamen Leidenschaft für Sportwetten begründet sein können." In einem Zivilverfahren beim Landesgericht Wiener Neustadt hatte Westenthaler gesagt: "Ich habe mit dem Kläger (Peter Barthold, Anm.) gemeinsam Casinos aufgesucht, gemeinsam gewettet haben wir nicht. Ich habe mit dem Kläger auch Wettlokale aufgesucht, dabei auch mitbekommen, dass er selbst wettet."

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Barthold wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und schweren Betrug.

"Schleierhaft"

Die Oppositionspartei kritisiert weiters, dass das Verfahren aus Gründen des Belastungsausgleichs im Jahr 2017 einem anderen Sachbearbeiter übertragen wurde. Laut den NEOS wurde das Verfahren zuerst in Wien dann aber in Innsbruck geführt, "also weit weg vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Protagonisten". Zudem berücksichtige der Einstellungsbericht die Ansicht der Expertin der Staatsanwaltschaft nicht. Wie nun in der Anfragebeantwortung durch Moser von einer umfassenden Würdigung gesprochen werden kann, sei "schleierhaft". "Für mich stellt sich die Frage, ob die Justiz hier nicht zu unrecht ein wenig auslässt", so NEOS-Politikerin Krisper.