Die evangelische Kirche in Österreich will sich wegen der Streichung des Karfreitag als Feiertag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Bischof Michael Bünker kündigte im Gespräch mit der APA eine "sehr fundierte und gründlich vorbereitete Beschwerde" an. Synodenpräsident Peter Krömer sagte in den "Salzburger Nachrichten" (Freitag-Ausgabe), dass diese Mitte Mai eingereicht werden soll.

Verfassungswidrigkeit sieht Krömer in mehreren Punkten gegeben. So sei etwa der Gleichheitsgrundsatz zwischen den Religionen verletzt. "Schließlich haben die Katholiken an all ihren wichtigen Feiertagen frei, wir als Evangelische aber nicht." Auch das Recht auf Religionsausübung sieht er gefährdet und den Minderheitenschutz verletzt.

Die Verfassungsbeschwerde, laut Krömer ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung, ist derzeit noch in Vorbereitung. Man sei dabei auch nicht allein, verwies Bischof Bünker auf Ankündigungen von Arbeitnehmervertretern, ebenfalls den VfGH mit der Änderung des Arbeitsruhegesetzes und Eingriffe in Kollektivverträge zu betrauen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die bisherige Regelung gekippt, wonach Protestanten und Altkatholiken am Karfreitag freihatten.