Die Hofburg-Wahl 2016 war von zahlreichen Pannen begleitet: Zunächst musste die Stichwahl wiederholt werden, weil der Verfassungsgerichtshof aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Wahlordnung die Wahl aufhob. Die Kosten dafür bezifferte der Rechnungshof mit 8,47 Millionen Euro. Dann wurde diese Wahl noch einmal verschoben, weil die Kuverts für die Briefwahl schadhaft waren.

In Bezug auf die Verstöße gegen die Wahlordnung wiederum machte der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil seinerzeit zwei Kategorien geltend: Zum einen die Verstöße in den Bezirkswahlbehörden, für die die Bezirkshauptleute und Wahlleiter verantwortlich zeichnen, und zum anderen die vorzeitige Weiterleitung von Wahlergebnissen an die Medien.

Hohe Kosten verursachten Wiederholung und Verschiebung einerseits der Republik, andererseits den wahlwerbenden Parteien. Die wahlwerbenden Parteien waren in diesem Fall zwei Personen, Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer. Die Kosten im Falle Norbert Hofers übernahm jedoch die FPÖ, und diese Partei macht jetzt ihrerseits Ansprüche in Höhe von 3,4 Millionen gegenüber der Republik geltend. Wobei noch auszufechten sein wird, ob tatsächlich ein Dritter, nämlich die Partei, Schadenersatz für Kosten geltend machen kann, die sie nicht von Gesetzes wegen übernehmen hätte müssen. Der Prozess beginnt am 5. April. Die FPÖ macht eine Entschädigung sowohl für die Wiederholung der Stichwahl geltend als auch für deren Verschiebung.

Ansprüche nur gegen Wahlleiter

Die Finanzprokuratur wiederum, namentlich deren Präsident, Wolfgang Peschorn, macht nur in einem Punkt, nämlich in Bezug auf die Verstöße in den Bezirkswahlbehörden, Regress-Ansprüche der Republik geltend. In der Begründung nennt Peschorn die schuldhafte Verursachung der "gravierenden Rechtswidrigkeiten". Deshalb werden auch keine Ansprüche gegen die Beisitzer erhoben, deren Fehler nämlich die Wahlleiter hätten vermeiden können.

Wahlbehörde bleibt verschont

Dass für die vorzeitige Weiterleitung der Wahlergebnisse nicht die Wahlbehörde zur Kassen gebeten wird, hat offenbar damit zu tun, dass deren damalige Entscheidung als zwar falsch, aber als unter dem damaligen Blickwinkel auf die Ereignisse vertretbar erscheint. Es handelt sich zwar ebenfalls um einen wissentlichen Verstoß gegen die Regeln, aber man verließ sich auf Basis jahrelanger Übung auf die Geheimhaltung durch die Medien bis zur vereinbarten Sperrfrist, dem offiziellen Wahlschluss für ganz Österreich.

Diese Geheimhaltung wurde bei der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl 2016 durchbrochen, einzelne Medien gaben Ergebnisse vor Wahlschluss preis. Die Folge davon war übrigens, dass seither gar keine Daten vorab mehr bekannt gegeben werden.

Dieser Wahlbehörde stand damals übrigens der heutige Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka vor. Mehrere Richter sowie Vertreter aller Parteien waren vertreten.

Schadenersatz durch die Druckerei

Dass die Republik für die fehlerhafte Wahlvorbereitung in Bezug auf die Kuverts niemanden zur Kasse bittet, ist nur teilweise richtig: Von der Druckerei holte man einen Betrag von rund 500.000 Euro. Den Beamten selbst war für die Lieferung untauglichen Materials offenbar kein direktes Verschulden anzulasten. Ob die diesbezügliche Klage der FPÖ gegen die Republik von Erfolg gekrönt ist, wird sich weisen.

"Schon genug mitgemacht"

In den Reihen der vom Schadenersatzanspruch der Republik betroffenen Beamten, auch in den Reihen der Wahlbehörden, werden diese Ansprüche jedenfalls als "Frechheit" empfunden, ein hoher Landesbeamter meint gegenüber der Kleinen Zeitung: "Die Leute haben schon genug mitgemacht." Einzelne Betroffene, wie der Villacher Bürgermeister Günther Albel, kündigten bereits an, sich lieber klagen zu lassen als freiwillig zuzahlen.

Strafrechtliche Urteile noch offen

Auch in Bezug auf die strafrechtlichen Verurteilungen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Steiermark wurde eine Diversion angeboten, in Kärnten Geld- bzw. bedingte Haftstrafen ausgesprochen. Hier ist die Generalprokurator mit einer Prüfung der Maßstäbe befasst. Ob die Diversion im Falle der Urteile gegen die Beamten in der Südoststeiermark hält, ist ebenfalls noch offen, denn das Urteil ist vom Richter noch nicht ausgeführt, und danach kann der Staatsanwalt, wie angekündigt, dagegen berufen oder eben nicht.