Dass das Innenministerium bei Asyl-Aberkennungen Druck macht, zeigt nun die Beantwortung einer Anfrage der Neos. Die Zahl der erstinstanzlichen Verfahren ging demnach von 161 im Jahr 2015, 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November). Tatsächlich aberkannt wurde der Asylstatus aber in viel weniger Fällen.

Nach Herkunftsland gereiht wurden die meisten Aberkennungsverfahren gegen Menschen aus Afghanistan eingeleitet (1.675 von Jänner bis November 2018), dahinter folgen die Russische Föderation (1.116), Syrien (898) und der Irak (471). Über die Ursachen der Verfahrenseinleitung werde keine Statistik geführt, so Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in der Beantwortung.

Ein Grund liegt auf der Hand: Der "subsidiäre Schutz" von Menschen, die keinen "Asylgrund" nachweisen können, in deren Heimat aber die Lage für sie lebensbedrohlich ist, wird jährlich überprüft. In Bezug auf Afghanistan kam es gehäuft zu Aberkennungsverfahren, weil die Lage von einem äußerst umstrittenen Gutachter als "sicher" bewertet wurde, obwohl ein Gutachten der deutschen Expertin Friederike Stahlmann genau das in Abrede stellte.

Opfer eines Gutachters

Im September 2018 wurde dem Gutachter dann auch die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen. Zuvor war jedoch schon vielen subsidär Schutzberechtigten aus Afghanistan, insbesonderen jungen Männern, der Aufenthaltsbescheid aberkannt worden.

Eng wird es heuer auch für die Asylberechtigten: 2016 hatte die Regierung beschlossen, dass es nur noch "Asyl auf Zeit" gibt, der Asylstatus von Flüchtlingen nach drei Jahren wieder überprüft wird. Diese Regelung tritt erstmals mit 1. Juni dieses Jahres in Kraft.

Als sichere Herkunftsstaaten (gelistet werden nur Länder, aus denen tatsächlich Asylwerber kommen) gelten alle EU-Mitglieder, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien, seit 2018 auch Armenien, Ukraine und Benin sowie Senegal und Sri Lanka.

Weniger tatsächliche Aberkennungen

Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) war um einiges niedriger als die Zahl der Aberkennungsverfahren. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).

Zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten werde in der Statistik nicht unterschieden, heißt es in der Beantwortung. Bestätigt wird allerdings, dass das Erlangen der Volljährigkeit Auslöser für ein Aberkennungsverfahren sei kann, und zwar dann, wenn sich bei einem unbegleiteten Minderjährigen der subsidiäre Schutz auf dessen Minderjährigkeit gestützt hat.