Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im "Kurier". Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem "heftigen Rückschlag" für die Bundesregierung.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im "Kampf gegen den politischen Islam" basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.

Blüml: Urteil nicht nachvollziehbar

Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, wonach die Schließung der Einrichtungen der Arabischen Kultusgemeinde rechtswidrig waren, ist für Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) nicht nachvollziehbar. "Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden", sagte er in einer Stellungnahme zur APA.

"Wenn jemand gegen die positive Grundeinstellung in Staat und Gesellschaft handelt, muss das auch Konsequenzen haben", so Blümel. Wenn dazu gesetzliche Änderungen erforderlich seien, dann werde die Bundesregierung diese auch in Angriff nehmen, denn: "Politischer Islam und Radikalisierung dürfen in unserem Land keinen Platz haben."