Die SPÖ fordert im Zuge der geplanten Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine neue Kontrolle durch das Parlament. So will die Vorsitzende des Innenausschusses, Angela Lueger (SPÖ), mehr Rechte für geheime Unterausschüsse. Zudem hielte sie es für sinnvoll, alle Rechtsschutzbeauftragten im Hohen Haus zu bündeln.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will ja bekanntlich das BVT umbauen, umgesetzt werden soll die Reform mit 1. Juli, wie er in einer aktuellen Anfragebeantwortung an die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper bestätigte. Es soll dabei zu einer Trennung der Bereiche kriminalpolizeiliche Ermittlung und Vorfeldaufklärung kommen, deshalb wird eine neue Organisationseinheit für Informationsbeschaffung eingerichtet. Im Zuge dessen sei zwar "aktuell nicht geplant", dass Führungspositionen wie Referats- oder Abteilungsleiter neu ausgeschrieben werden, dies "kann sich aber im Rahmen einer erforderlichen Neustrukturierung der Aufbauorganisation ergeben", schloss Kickl personelle Änderungen nicht aus.

Keine Umfärbungen

Der Minister versicherte in der Anfragebeantwortung zwar, dass der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten regelmäßig über den Projektfortschritt informiert und dadurch eingebunden werden soll - Krisper will dennoch wachsam bleiben. Es dürfe unter dem Deckmantel einer Reform keine Umfärbung vorgenommen werden, mahnte sie in einer Stellungnahme. "Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass nicht eine Art Geheimpolizei nach Gutdünken der Ressortspitze entsteht."

Auch SPÖ-Mandatarin Lueger betonte am Donnerstag in einer Aussendung, dass die Kontrolle einer Neuaufstellung der Dienste "nicht hinterherhinken" dürfe. Die jetzigen Bestimmungen seien zu wenig weitgehend und gehörten jedenfalls reformiert. Konkret kann sich Lueger strengere Regeln für die Auskunftsverweigerung in den Ständigen geheimen Unterausschüssen des Nationalrates vorstellen, die für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig sind.

Außerdem sollte es auch möglich sein, Personen zu laden und sie unter Wahrheitspflicht - wie in einem Untersuchungsausschuss - befragen zu können, findet Lueger. Auch die Rolle der Rechtsschutzbeauftragen, die einerseits Maßnahmen vorab genehmigen, aber auch die nacheilende Kontrolle innehaben, müsse man sich genauer anschauen: So kann sich Lueger eine Zusammenlegung aller Rechtsschutzbeauftragten in ein einziges "Amt" mit entsprechenden Ressourcen und Befugnissen vorstellen. "Dies kann ruhig auch eine Organisationseinheit im Parlament sein."