1 Was plant die EU zum „Papamonat“?

Schon im April 2017 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Richtlinie „zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ zu erlassen. Darin enthalten wäre zwar kein Anspruch auf einen Monat, aber auf mindestens zehn Tage „Vaterschaftsurlaub“ zur Geburt eines Kindes.

2 Ist das also schon geltendes EU-Recht?

Nein. Das EU-Parlament hat dem Entwurf für diesen Vaterschaftsurlaub im vergangenen August zugestimmt (und will ihn zusätzlich auch bei der Adoption eines Kindes einführen), aber noch fehlt die Zustimmung des Rates, also der Versammlung der Regierungen der Mitgliedstaaten.

3 Ist eine Einigung darauf absehbar?

Unter dem rumänischen Vorsitz seit Jahresbeginn ist eine Einigung in greifbare Nähe gerückt. Wie mehrere Medien am Wochenende berichtet hatten, soll auch im Rat inzwischen Einigkeit herrschen; ein Beschluss der zehn „Papatage“ soll demnach nur noch Formsache sein.

4 Das heißt, die österreichische Debatte ist von der EU getrieben?

Nicht unbedingt. Dass Sozialministerin Beate Hartinger-Klein in der „Pressestunde“ am Sonntag das Recht auf einen „Papamonat“ angekündigt hat, dürfte eher der innenpolitischen Absicht geschuldet sein, dass sich die FPÖ nach Konzessionen Richtung Wirtschaft –Stichwort 12-Stunden-Tag – als „Arbeiterpartei“ inszenieren will.

5 Gibt es zu der österreichischen Regelung schon Details?

Nein. Die Koalition will über Hartinger-Kleins Vorstoß „intern beraten“. Weil aber absehbar ist, dass die EU-Vorgabe demnächst kommen wird, wird wohl irgendeine Form davon realisiert werden.

6 Haben FPÖ und ÖVP das zuvor nicht abgeklärt?

Zumindest nicht auf den offiziellen Wegen der Regierungskoordination. Die ÖVP sieht sich von der Ministerin überrumpelt, zeigt sich aber – auch im Licht der bevorstehenden EU-Regelung –gesprächsbereit.