Der Karfreitag ist in vielen EU-Ländern ein gesetzlicher Feiertag: In 13 der 28 Staaten haben heuer am 19. April alle Arbeitnehmer frei bzw. müssen, wenn sie arbeiten, Feiertagszulage bekommen - wie es der Europäische Gerichtshof jetzt auch den österreichischen privaten Arbeitgebern gebietet. Insgesamt liegt Österreich mit 13 nationalen Feiertagen im oberen EU-Mittelfeld.

Die Spanne ist weit: Für Belgien weist das EU-Amtsblatt für 2019 20 Feiertage aus, für Spanien und England/Wales nicht einmal halb so viel, nämlich acht. Erfasst sind darin allerdings nur die landesweiten gesetzlich verankerten Feiertage, nicht die nur in Bundesländern oder Regionen gewährten. In Spanien z.B. kann jede Gemeinde maximal 14 Feiertage bestimmen (was auch viele nützen), acht sind landesweit vorgegeben und jede Region hat noch mindestens einen dazu - womit kein Spanier heuer auf nur acht Feiertage kommt.

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Sonderfall Großbritannien

Ein Sonderfall ist Großbritannien - wo schon für Wales und England (acht), Nordirland (zehn) und Schottland (elf) unterschiedliche Feiertage ausgewiesen werden, zu denen ebenfalls noch regionale kommen können.

Nicht so ohne weiteres vergleichbar ist die Feiertags-Statistik auch, weil - aus arbeitsrechtlichen Gründen - in manchen Staaten Sonntage als gesetzliche Feiertage gelten. So wird z.B. in Estland, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden der Ostersonntag (heuer der 21. April) als gesetzlicher Feiertag mitgezählt, während alle anderen Staaten nur den Ostermontag auflisten.

7 Länder mit 13 Feiertagen

Für die meisten EU-Staaten - nämlich sieben - werden im EU-Amtsblatt 13 landesweite Feiertage ausgewiesen. Neben Österreich sind das auch Bulgarien, Kroatien, Polen, Portugal, Finnland und Schweden. Das bedeutet aber nicht, dass sie immer an den gleichen Tagen arbeitsfrei geben: So ist in Tschechien z.B. auch der 24. Dezember ein gesetzlicher Feiertag, nicht aber in Österreich - wie insgesamt natürlich viele religiösen Feiertage variieren. Zudem hat jeder Staat seinen eigenen Nationalfeiertag. EU-weit überall frei ist zu Silvester und am Tag der Arbeit am 1. Mai.

In der EU-Statistik liegt Belgien mit seinen 20 gesetzlich freien Tagen mit Abstand vorne. Als nächstes kommt Bulgarien mit 16 Feiertagen, fünf Staaten (Zypern, Litauen, Rumänien, Slowenien und Slowakei) geben ihren Arbeitnehmern landesweit 15 mal frei, Lettland und Malta 14 mal.

Weniger gesetzliche nationale Feiertage als für Österreich weist die EU-Statistik für Estland und Griechenland (zwölf) und Dänemark, Frankreich, Italien und Niederlande (elf) aus. Nur zehn Tage gesetzlich verankert frei haben alle Luxemburger, Ungarn und Nord-Irländer.

Geteiltes Deutschland

Deutschland kennt nur neun bundesweite gesetzliche Feiertage, aber mehrere zusätzliche in den Bundesländern - schon durch die Teilung in den katholischen Süden und den protestantischen Norden. So wird der Reformationstag am 31. Oktober nur im Norden begangen, während Bayern und Baden-Württemberg und andere Bundesländer an katholischen Festtagen wie Fronleichnam oder Heilige Drei Könige frei geben.