Mit 31. Dezember ist sang- und klanglos eine Regelung außer Kraft getreten, die Ende 2015, am Höhepunkt der Migrationskrise, und in den kommenden Monaten für viel Aufregung gesorgt hatte: das sogenannte „Durchgriffsrecht“ des Bundes.

Mit dieser Verfassungsbestimmung war es dem Innenminister – das waren seither zuerst Johanna Mikl-Leitner, dann Wolfgang Sobotka (beide ÖVP) und zuletzt Herbert Kickl (FPÖ) – möglich, auch ohne die Zustimmung von Ländern und Gemeinden Platz für die Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern zu schaffen, wenn die Quote an Menschen, die eigentlich versorgt werden müssten, nicht eingehalten wurde.

Das war damals in der Ausnahmesituation 2015 ein Bruch des üblichen Prinzips, dass Bund und Länder die „Grundversorgung“ – also Unterbringung, Verpflegung und Taschengeld für Asylwerber – konsensual per 15a-Vereinbarung zu erledigen haben. Hintergrund davon ist, dass die Verfassung nicht eindeutig regelt, wer das finanzieren müsste. Statt vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen und mit dessen Spruch entweder nur das Bundes- oder die Landesbudgets zu belasten, einigte man sich Anfang der Nullerjahre auf einen komplizierten Schlüssel, wer welchen Teil der Grundversorgung zahlen muss.

Alle Länder außer Wien im Minus

Wirklich funktioniert hat dieses System nie: Mit Ausnahme Wiens erfüllten die meisten Länder schon vor der Krise ihre Quote nur ausnahmsweise. Dieser Zustand ist nun wieder da.

Wie eine Anfragebeantwortung von Kickl an Neos-Abgeordnete Karin Doppelbauer zeigt, nahm Wien mit Stichtag 17. Dezember 15.549 Grundversorgte auf – das sind 6299 Asylwerber mehr, als es seiner Quote (9250) nach müsste, eine Übererfüllung um 68 Prozent.

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Nur Oberösterreich kommt mit minus vier Prozent knapp auf die Vorgabe, alle anderen Länder unterschreiten ihre Quote um zwischen 13 (Tirol) und 26 (Niederösterreich) Prozent. Die Steiermark versorgt 1350, Kärnten 718 Menschen weniger, als sie müssten – ein Minus von 22 bzw. 26 Prozent.

Allerdings sinkt die Zahl der Grundversorgten deutlich, weil Asylanträge nach und nach abgearbeitet werden: Anfang 2017 waren noch rund 79.000 Menschen in Grundversorgung, Ende 2018 nur noch 43.522.