Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich besorgt über die geplanten Änderungen bei der Mindestsicherung und die angedachten Einschnitte für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

Grundsätzlich teilt man das im Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, dass Sozialhilfe für den kürzest möglichen Zeitraum bezogen werden soll und die Betroffenen so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen sollen. Die geplanten Maßnahmen sind laut UNHCR aber nicht zielführend.

„Die Mindestsicherung ist ein soziales Auffangnetz und hat den Zweck, bedürftige Menschen in Österreich vor Armut zu schützen. Durch die geplanten Einschränkungen drohen Geflüchtete nun aber weit unter die Armutsgrenze abzurutschen", das UNHCR.

Das sei eine denkbar schlechte Voraussetzung für ihre Integration. Die geplanten Maßnahmen hätten negative Konsequenzen für die Betroffen, aber langfristig auch für die gesamte Gesellschaft, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Er plädiert dafür, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte aktiv bei ihrer Integration zu unterstützen.

Anerkannte Flüchtlinge sollen die komplette Sozialhilfe nur dann beziehen können, wenn sie bereits über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Dies könne aber laut Sprachexperten mit intensiven Deutschkursen frühestens nach eineinhalb Jahren erreicht werden, gibt Pinter zu bedenken. UNHCR fürchtet daher, dass über den Umweg der geforderten Deutschkenntnisse eine versteckte Wartefrist für Flüchtlinge eingeführt wird.

UNHCR appelliert an die Bundesregierung, den vorliegenden Entwurf noch einmal zu überdenken und die Neuregelung mit Blick auf die bestmögliche Integration der in Österreich schutzberechtigten Personen sowie im Einklang mit internationalem Recht umzusetzen. Es sollte versucht werden, das Potenzial, das Geflüchtete mitbringen, so gut und schnell wie möglich zu nutzen, hieß es weiters.