Die Mindestsicherung wird den Staat durch die von der türkis-blauen Regierung diese Woche präsentierte Reform wohl teurer kommen als bisher. Das geht aus der Kostenabschätzung hervor, die die Bundesregierung gestern, Freitag, gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf auf der Parlamentshomepage veröffentlicht hat.

Für 2020 (das Jahr, in dem die neue Mindestsicherung, die dann wieder Sozialhilfe heißen soll, in Kraft treten soll) rechnet die Regierung mit einem Mehraufwand von 6,7 Millionen Euro, 2021 mit 11,8, 2022 bereits mit 14,5 Millionen Euro, die die Länder mehr dafür ausgeben werden müssen. Ein Bruchteil der 977 Millionen Euro freilich, die der Staat 2017 für die Mindestsicherung ausgegeben hat - aber auch eine Absage gegen den Verdacht, es ginge bei der Reform um eine Sparmaßnahme.

Mehr für Behinderte und Alleinerzieher

Konkret sind es die höheren Maximalsätze für Alleinerzieher und Behinderte, die mit der Reform kommen sollen, die die Kosten steigen lassen werden. Demgegenüber stehen sinkende Ausgaben für Großfamilien (die weniger pro Kind bekommen sollen als bisher) und subsidiär Schutzberechtigte (die komplett aus der Sozialhilfe fallen, wie die Aufstellung in der Folgekostenschätzung zeigt:

© Begutachtungsentwurf

Allerdings betont die Regierung in dem Dokument, dass die Beträge teilweise geschätzt sind: Einerseits handelt es sich bei vielen Bestimmungen ja um Maximal- und Kann-Bestimmungen; wie die Länder das konkret umsetzen, bleibt ihre Entscheidung.

Andererseits ist die Datenlage zu den derzeitigen Mindestsicherungs-Empfängern schlecht: So weiß der Bund etwa nicht, wie sich die Haushalte subsidiär Schutzberechtigter Mindestsicherungsempfänger zusammensetzen. Zumindest das soll sich aber mit dem neuen Gesetz fix ändern: Ein weiteres begleitgesetz sieht umfangreiche Berichtspflichten der Länder und eine statistische Erfassung aller Sozialhilfe-Empfänger vor.