Als nicht gerade ergiebig hat sich die Befragung von Justizminister Josef Moser (ÖVP) im BVT-Untersuchungsausschuss erwiesen. Bei vielen Fragen verwies er auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, wichtige Akten nicht an das Gremium zu liefern, bestritt der Ressortchef. Wiederholt wurde von Moser, dass er Änderungsbedarf bei heiklen Causen sieht.

Konkret hielte er es für "zweckmäßig", wenn bei Ermittlungen gegen Einrichtungen von besonderem Interesse die Oberstaatsanwaltschaft eingebunden wird. In diesem Fall sei dies nicht geschehen, weil es das Gesetz auch nicht vorsehe. Journalrichter sollten Mosers Vorstellung nach künftig schriftlich informiert werden, was in der Causa BVT ja vor der Genehmigung der Hausdurchsuchung nicht geschehen war. Mündlich soll ein Okay nur mehr möglich sein, wenn Leib und Leben in Gefahr sind.

Kein vorgegebener Dienstweg

Zum Ärger von Justizministeriums-Generalsekretär Christian Pilnacek, von seinem Pendant im Innenressort Peter Goldgruber nicht vorab informiert worden zu sein, äußerte sich Moser eher distanziert. Auf entsprechende Fragen meinte er, es habe hier keinen (vorgegebenen) Dienstweg gegeben, weil es sich um zwei verschiedene Ressorts handle. Es handle sich hier nur um eine Gepflogenheit.

Von einem Ermittlungsdruck in der Affäre geht Moser aus. Sonst hätte es wohl nicht ein Ersuchen für eine Hausdurchsuchung spät Abends gegeben. Vor allem der engste Mitarbeiter von Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber, Udo Lett, soll ja auch Druck gemacht haben, Suspendierungen auszusprechen.

Dass die später gerichtlich aufgehobene Hausdurchsuchung von der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität durchgeführt wurde, sieht Moser nicht in seiner Verantwortung. Das sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewesen, da habe der Minister keine Handhabe. Dass der EGS-Leiter FPÖ-Mitglied ist, habe er nicht gewusst.

Umfassende Ermittlungen

Moser hat im Spätsommer eine eigene Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angewiesen, sich die Vorgänge um die Hausdurchsuchung im BVT noch einmal anzusehen. Ergebnisse gibt es hier noch keine. Es werde nämlich sehr umfassend ermittelt, informierte der Minister, der auch an die diversen Anzeigen in der Causa erinnerte, wobei manche Beschuldigte, andere Verdächtige und wieder andere nur Angezeigte seien. Betroffen davon sind alle möglichen in die Affäre Involvierten von der zuständigen Staatsanwältin Ursula Schmudermayer über Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), BVT-Direktor Peter Gridling bis hin zu Generalsekretär Goldgruber.

Insgesamt verteidigte der Minister das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Diese habe bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungen führen müssen. In vielen Dingen sei das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft auch bestätigt worden, in anderen wie der Razzia nicht: "Das Verfahren zeigt, dass die Justiz funktioniert."

Alle Akten übermittelt

Zurückgewiesen wurden von Moser Vermutungen der "Jetzt"(Liste Pilz)-Abgeordneten Alma Zadic, wonach sein Ressort wichtige Akten etwa zum Tierschützer-Prozess nicht übermittle: "Alles, was Gegenstand des BVT-Verfahrens ist, haben wir übermittelt." Beim Tierschützer-Prozess habe freilich gar nicht das Bundesamt, sondern eines der Landesämter für Verfassungsschutz agiert.

Am Dienstag hatte sich Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) den Fragen der Abgeordneten im Ausschuss gestellt und betont, keine Schuld an der Affäre zu tragen. Eine Zusammenfassung des vergangenen Ausschuss-Tages finden Sie hier.

Keine Vorwürfe an Justiz

Moser (ÖVP) hat sich auch im zweiten Teil seiner Befragung nicht dazu hinreißen lassen, direkte Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft oder des Innenministeriums zu üben. Allenfalls ließ der Ressortchef durchblicken, dass auch er manches ungewöhnlich finde.

So meinte Moser, es sei ihm kein anderer Fall bekannt, wo ein Ministeriumsmitarbeiter Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, um eine Festnahme zu fordern. Dies wird Lett, dem engsten Mitarbeiter von BMI-Generalsekretär Goldgruber, vorgeworfen.

Ob es ihn gestört hat, über die Razzia im BVT nicht vorher informiert worden zu sein, beantwortete Moser de facto nicht. Es sei die Entscheidung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gewesen, die Oberstaatsanwalt nicht zu befassen.

Zweite Auskunftsperson ist am Nachmittag die zuständige Korruptionsstaatsanwältin Ursula Schmudermayer, die bereits zum dritten Mal geladen ist.

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