1 Was hat die Koalition vor?
Die Regierung legt den Entwurf für ein neues Grundsatzgesetz für die Mindestsicherung vor. Die Reform soll bis Ende April das Parlament passieren, danach müssen die Länder neun Umsetzungsgesetze beschließen. Mit 1. 1. 2020 soll die Mindestsicherung neu in Kraft treten.


2 Wieso braucht es dazu die Länder?
Weil „Armenwesen“ eine Materie nach Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz ist, in der der Bund nur Grundsatz-, die Länder nur konkrete Ausführungsgesetze erlassen können. Das Ansinnen von Justizminister Josef Moser, das aus dem Artikel 12 herauszunehmen, ist derzeit „von der Tagesordnung genommen“, wie es aus Regierungskreisen heißt – sprich: Es wird in dieser Legislaturperiode wohl keine Einigung mehr geben. Das heißt, die Koalition muss den Ländern Spielraum lassen, wie die Reform genau aussehen soll.


3 Was ändert sich konkret?
Derzeit variiert die Höhe der Mindestsicherung drastisch zwischen den Ländern. In Zukunft soll ein klares Schema an Höchstbeiträgen vorgegeben werden: Der Ausgangsbetrag von 863 Euro, der einem alleinstehenden Erwachsenen maximal zusteht, entspricht der Netto-Mindestpension. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen gibt es bis zu 140 Prozent davon, für das erste Kind kommen 25 Prozent, für das zweite 20, für jedes ab dem dritten fünf Prozent dazu.

4 Was sind neue Voraussetzungen?
Wer nicht gut Deutsch (B1-Niveau) oder ausgezeichnet Englisch (C1) kann, dem werden 35 Prozent der Mindestsicherung gekürzt (ca. 300 Euro bei einer Einzelperson), die stattdessen in Sprachkurse investiert werden. Nicht-EU-Bürger und EU-Ausländer, die keine Arbeit in Österreich haben, müssen künftig fünf Jahre in Österreich gelebt haben.


5 Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer der Reform?
Alleinerzieher, Behinderte und Familien mit wenigen Kindern können in Zukunft – abhängig von den Beschlüssen der Länder – ein wenig mehr Mindestsicherung bekommen. Deutlich verlieren werden Menschen, die nicht Deutsch oder Englisch können, sowie große Familien. Bekam etwa eine Familie aus Eltern und drei Kindern in Wien bisher 2227 Euro, stehen künftig maximal 1640 Euro zu.


6 Bleibt der Zugriff auf das Vermögen?
Ja, wer Mindestsicherung will, muss zunächst sein Vermögen aufbrauchen. Die Frist, bevor der Staat ein Pfandrecht auf das Eigenheim ins Grundbuch eintragen lässt, wird aber von sechs Monaten auf drei Jahre ausgedehnt.