Die türkis-blaue Bundesregierung hat sich auf letzte Details zur Reform der Mindestsicherung geeinigt. Wie der APA aus ÖVP und FPÖ bestätigt wurde, soll das bundesweit einheitliche Modell am Mittwoch durch den Ministerrat und im Anschluss von der Regierungsspitze präsentiert werden. Dem Vernehmen nach orientiert sich die neue Mindestsicherung an den Beschlüssen der Regierungsklausur in Mauerbach.

So sind Kürzungen bei Zuwanderern mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen vorgesehen sowie ein Bonus für Alleinerziehende. Außerdem soll das neue Grundsatzgesetz schärfere Regelungen für arbeitsunwillige Personen vorsehen. Die Höhe der Mindestsicherung soll sich künftig an der Mindestpension von derzeit 863 Euro orientieren. Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses soll dieser Betrag um 300 Euro auf 563 Euro gekürzt werden.

Zugriff auf Vermögen

Unklar war bis zuletzt, ob und wie es bei Familien mit mehreren Kindern zu einer Begrenzung bzw. "Deckelung" der Geldleistungen pro Haushalt kommen kann. Daneben wurde vor allem die Frage des Vermögenszugriffs als Knackpunkt zwischen ÖVP und FPÖ kolportiert. Wie nun bekannt wurde, hat sich die ÖVP durchgesetzt, der Zugriff auf das Vermögen der Betroffenen kommt.

Kritiker der Regierungspläne befürchten, dass durch die geplanten Kürzungen vor allem Kinder in der Armutsfalle landen. Angeprangert wurde auch der Umstand, dass die Bundesregierung bei dem Reformvorhaben vor allem den Migrationshintergrund von Beziehern in den Mittelpunkt rückt. ÖVP und FPÖ präsentierten am Wochenende Zahlen, wonach mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher "Migrationshintergrund" hätten.

Verfassungs- und europarechtliche Bedenken

Experten äußerten zudem verfassungs- und europarechtliche Bedenken. So war etwa das niederösterreichische Mindestsicherungsmodell wegen der dort vorgesehenen Deckelung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden und der Europäische Gerichtshof hatte das oberösterreichische Modell wegen der Kürzungen für befristet Asylberechtigte gekippt. Die Regierung äußerte deshalb das Bemühen, mit Hilfe von Verfassungsjuristen eine Lösung zu erzielen, die sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält.

Erhalt der Notstandshilfe

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat am Dienstag in Brüssel rund um die Einigung zur Mindestsicherung bekräftigt, dass die Notstandshilfe bleibt und nicht abgeschafft werde. Es müsse ein Modell "im Sinne von sozialer Fairness und Gerechtigkeit" geben, wo etwa "pflegebedürftige Personen und auch Alleinerzieher" einen Bonus erhalten sollen, so der FPÖ-Chef.

Diese Personen hätten eine Besserstellung im Bereich der Sozialhilfe verdient. "Falschinformationen der Sozialdemokraten sind zurückzuweisen", so Strache. Die Notstandshilfe bleibe "auch im System eines Arbeitslosengeldes neu erhalten und wird nicht abgeschafft", so der FPÖ-Chef. Zwischen Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosenversicherten müsse man trennen. Die Mindestsicherung neu werde besser sein als bisher und sicherstellen, dass "die Zuwanderung in das Sozialsystem gestoppt wird", meinte der Vizekanzler.