Die Stimmung ist kämpferisch - die Vorhaben der türkis-blauen Bundesregierung lassen die Wogen hoch gehen: 900 Betriebsräte und Gewerkschafter versammelten sich heute in Wien, um eine gemeinsame Vorgangsweise für die Lohnrunde zu besprechen.

"Miteinander weiterkämpfen" lautete das Motto für einen heißen Herbst. ÖGB-Chef Wolfgang Katzian erklärte: "Wir verhandeln in den einzelnen Branchen, aber wir haben gemeinsame Ziele."

Die Metaller und die Dienstleitungsgewerkschaft Vida sind die ersten, die über die Kollektivvertragserhöhungen und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen verhandeln.  Am Donnerstag geht es los. Aber auch Baugewerkschafter Beppo Muchitsch etwa kündigte bei der Versammlung an, "schon jetzt mit Gesprächen mit der Arbeitgeberseite zu beginnen und nicht auf die KV-Verhandlungen im Frühjahr zu warten".

Postgewerkschafter Helmut Köstinger: "Wer auch immer gerade verhandelt - wir werden zusammenhalten!"

Folgende Forderungen werden erhoben - wo die entsprechenden Bedingungen noch nicht im Kollektivvertrag verankert sind, sollen sie hineinverhandelt werden:

  • Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit  per Kollektivvertrag
  • bezahlte Pausen
  • Rechtsanspruch auf Vier-Tage-Woche bei Schicht
  • Rechtsanspruch auf Bildungskarenz und Altersteilzeit
  • Zuschläge für kurzfristig abverlangte Überstunden
  • Gleitzeit: maximal 10 Stunden, gergelt per KV
  • Mitwirkung der Betriebsräte bei Einigung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb auf einen 10-Stunden-Tag/ eine 50-Stunden-Woche
  • einseitig verbrauchbarer Zeitausgleich
  • sechs Monate kKündigungsschutz für Arbeitnehmer, die die 11. und 12. Stunde ablehnen
  • Überstunden als Ausnahme statt als Regel
  • 1700 Euro Mindestlohn, 850 Euro für Lehrlinge
  • Wochenendarbeit (wie im Gesetz neu vorgesehen) vier Wochen vorher, effektives Entschlagungsrecht
  • Zuschlag von 100 % auf 11. und 12. stunde, Rechtsanspruch auf Auszahlung statt Zeitkonten  plus Zeitzulagen für besonders unattraktive Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit)
  • Erhöhung der Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
  • -Beschränkung von 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche (maximales Ausmaß)