Die Regierung spricht in Zusammenhang mit der Sozialversicherungsreform von einer "Patientenmilliarde" bis 2023. Das Gesetz nennt Einsparungen von 350 Millionen Euro - allerdings bis zum Jahr 2026, und das kumuliert, also nicht jedes Jahr sondern bis dorthin insgesamt.

Kurios ist dieses Zahlen-Wirrwarr auch deshalb, weil sich die Regierung weigert, die Kosten der Reform zu nennen - dafür seien die Sozialversicherungsträger zuständig. Das ist eine eigenwillige Betrachtung:

In Paragraph 17 des Bundeshaushaltsgesetzes aus dem Jahr 2013 ist geregelt, dass alle Gesetzesvorhaben einer Folgenabschätzung zu unterziehen sind. Gefordert ist dabei auch eine Darstellung finanzielle Auswirkungen für eine am Finanzausgleich beteiligte andere Gebietskörperschaft oder für Sozialversicherungsträger.

Minus zehn Prozent

Die Annahme im Gesetzesentwurf basiert darauf, dass die Personal- und Sachaufwendungen in der Verwaltung der Sozialversicherung bis zum Jahr 2023 um zehn Prozent sinken sollen, das sind dann 33 Millionen Euro. In den Jahren darauf steigt die Summe aufgrund der zu erwartenden Pensionierungswelle. 2024 sollen es 68 Millionen an Einsparungen sein, 2025 106 Millionen und 2026 144 Millionen. Insgesamt wären das dann bis zum Jahr 2026 rund 350 Millionen Euro an Einsparungen.

Was die Fusion der Sozialversicherungsträger kosten wird, ließ die Regierung offen, und darauf gehen auch die Autoren des Gesetzestextes nicht ein. Nach der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten stellte der Rechnungshof im Jahr 2007 fest, dass die damals von 2001 bis 2005 erwartete Einsparung von ebenfalls dem Ausmaß von zehn Prozent nicht realisiert werden konnte, die Verwaltungskosten seien damals sogar gestiegen. Der finanzielle Aufwand für die Fusion wurde mit rund 115 Millionen Euro beziffert und hat sich danach noch einmal fast verdoppelt. Erst nach zehn bis 15 Jahren stellte sich dort der Einsparungseffekt ein.

Erwähnt wird im jetzigen Gesetzesentwurf immerhin, dass ab dem Jahr 2019 für die Umstrukturierung "Vorbereitungsmaßnahmen" schlagend werden, nämlich externe Verträge zur Begleitung der Umstrukturierung, Überstunden der Bediensteten, Ausbildungs- und Schulungskosten, Übersiedlungskosten, EDV-Aufwendungen, Reisekosten, etc.

Und: Die geplante Harmonisierung bedeute Mehraufwendungen im Leistungsrechts. Weder die Vorbereitungsmaßnahmen noch die Kosten der Harmonisierung werden beziffert, aber unterm Strich sollen bis zum Jahr 2026 die 350 Millionen an Ersparnis übrig bleiben.

Woher die restlichen 650 Millionen auf die "Patientenmilliarde" kommen sollen, bleibt vorerst im Dunklen. Die ZiB 2 Montag abend berichtete, auf mehrfaches Nachfragen hin habe es aus dem Sozialministerium schließlich geheißen, man rechne mit 1,2 Milliarden Einsparungen aufgrund besserer Koordinierung zwischen Ärzten und Spitälern. Dies gehe auf Berechnungen der Vorgängerregierung zurück.