Die Regierung wird abgelehnten Asylwerbern nun doch nicht erlauben, eine begonnene Lehre abzuschließen. Das haben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch vor dem Ministerrat bestätigt. Beide spielten den Ball weiter an die Gerichte und betonten, es stehe den Richterinnen und Richtern frei, betroffenen Lehrlingen humanitäres Bleiberecht zu geben.

Ende August hatte die Regierung angekündigt, die bis dato bestehende Möglichkeit für Asylwerber, auch ohne gültigen Aufenthaltstitel eine Lehre zu beginnen, abzuschaffen. Gleichzeitig kündigte die Koalition an, betroffenen Jugendlichen zu erlauben, eine bereits begonnene Ausbildung abschließen. "Jene Asylwerber, die jetzt schon eine Lehre machen, können diese fortsetzen, im Fall eines negativen Bescheids sind die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob er die Lehre fertig machen kann, bevor er das Land verlässt", hieß es damals.

Gerichte können humanitäres Bleiberecht prüfen

Dies wird nun allerdings offenbar nicht geschehen. Das Innenministerium lehnt Ausnahmeregelungen in einer am Mittwoch publik gewordenen internen Stellungnahme ab. Kurz bekräftigte diese Linie vor der Regierungssitzung. Der Kanzler sagte, es wäre schwierig, eine Ausnahme für Lehrlinge zu schaffen, nicht aber für Schüler. Sowohl er als auch Strache spielten den Ball weiter an die Gerichte und meinten, diese könnten im Fall der Ablehnung von Asyl die Möglichkeit der Gewährung eines humanitären Bleiberechts prüfen.

Kurz betonte, die Regierung habe eine "akkordierte Regelung" gefunden, Asyl von der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu trennen. Dafür soll künftig ein eigener Aufenthaltstitel für Lehrlinge geschaffen werden. Konkret kündigte die Regierung an, Jugendlichen, die in Österreich einen Pflichtschulabschluss machen dürfen, die Möglichkeit zu geben, auch eine Lehre zu absolvieren. Dies soll Teil eines Zuwanderungs-Paketes sein, das am Mittwoch beschlossen wird und das u.a. auch die Regionalisierung der Mangelberufsliste bringen soll.