Heute vormittag haben sich die ÖVP-Vertreter in Bund und Land endgültig auf die Details der Reform der Sozialversicherungsträger geeinigt: Aus 21 Trägern werden fünf, die Budgets der Landesstellen werden sich an der Höhe des Beitragsaufkommens orientieren, und die Gremien werden paritätisch von den Landesarbeiterkammern und Landeswirtschaftskammern beschickt. Der Vorsitz wird rotierend zwischen diesen wechseln.

Dies erfuhr die Kleine Zeitung von Teilnehmern der Sitzung. Am Donnerstag soll es noch eine Runde mit den Sozialpartnern geben. Offiziell wird der Begutachtungsentwurf dann vermutlich am Freitag präsentiert und geht danach in die Begutachtung. Noch in diesem Jahr sollen die Gesetzesänderungen vom Nationalrat beschlossen werden, mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

ÖVP-Chefverhandler August Wöginger bestätigte das regionale Vorschlagsrecht für die Landesstellenausschüsse  gegenüber der Kleinen Zeitung. Er hielt jedoch fest: "Grundsätzlich kommt die Personal- und Budgethoheit zur neuen ÖGK." In Hinblick auf den Verhandlungsspielraum für die Sitzung mit den Sozialpartnern hielt er sich bedeckt. Etliches, was seit dem Sozialpartnergipfel in der vergangenen Woche auf dem Tisch liege, habe sich durch die nunmehrigen Festlegungen erledigt. "Über manches wird man noch weiterreden können."

Ein schlanker Dachverband und nur fünf statt 21 Trägern - das ist der Kern der Reform. Bis zuletzt gefeilscht wurde über die Frage, ob die Landesstellen künftig Geld nach Wien abliefern müssen, und wer die Mitglieder der Landesstellenausschüsse bestimmt. In Bezug auf die Finanzen einigte man sich nun darauf, dass rund 80 Prozent der gesamten Mittel der künftigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nach dem Verhältnis der Beitragseinnahmen auf die Länder verteilt werden.

Westen mit an Bord

Dies war insbesondere den Landeshauptleuten Markus Wallner (Vorarlberg) und Günther Platter (Tirol) wichtig - diese sind nun mit an Bord - ein Verhandlungskunststück von ÖVP-Chefverhandler, gleichzeitig auch ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Chef August Wöginger. Ob die aufmüpfigen ÖVP-Arbeitnehmervertreter im Westen ebenfalls mitziehen, ist noch offen.

Was die Ländergremien betrifft, so wird es künftig statt bisher drei Gremien (Vorstand, Kontrollversammlung und Generalversammlung) nur noch einen Landesstellenausschuss geben, und dieser wird 50 : 50 von Landesarbeiterkammer und Landeswirtschaftskammer beschickt. Der Vorsitz soll rotieren - bisher waren Vorstand und Generalversammlung rot und nur die Kontrollversammlung schwarz "regiert".

Auf Bundesebene soll der dortige Verwaltungsrat von Bundesarbeiterkammer und Bundeswirtschaftskammer beschickt werden, der Vorsitz soll ebenfalls rotieren.

Fusion der 21

Die bisher 21 Sozialversicherungsträger sollen mit der neuen Struktur in einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS), der Pensionsversicherungsanstalt (PV) sowie der Allgemeinen Unvallversicherungsanstalt (AUVA) aufgehen. Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der den bisherigen Hauptverband ersetzt, soll trägerübergreifend die gemeinsamen Interessen wahrnehmen, die Arbeit der verschiedenen Anstalten koordinieren und auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungspotenziale achten.

Österreichweite Gesamtverträge

Die neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert. Diese übernimmt die Steuerung der bundesländerübergreifenden Gesundheitsplanung sowie die Budget- und Personalhoheit. Dazu gehört auch der Beschluss über einen österreichweiten Gesamtvertrag inklusive Honorare, die Vertragspartnerabrechnung, Qualitätssicherung, Lohnverrechnung, Melde- und Beitragswesen. Die Verhandlungen über die regionale Versorgungsplanung erfolgt durch die neun Landesstellen, der Beschluss durch die ÖGK. In den Ländern anfallende Rücklagen sollen dort bleiben und für regionale Gesundheitsprojekte verwendet werden. In den Aufgabenbereich der ÖGK fallen laut den Regierungsplänen auch die automationsunterstützte Heilmittelabrechnung, Rezeptgebührenbefreiung, die Herabsetzung der Beitragsgrundlage, der Erstattungskodex sowie die Jugend- und Gesundenuntersuchungen.