Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nach längerer Prüfung entschieden, wie der Spruch des Verfassungsgerichtshofes zur "Ehe für alle" umgesetzt werden soll. Alles für alle - es wird nicht nur die Ehe für Homosexuelle geöffnet, sondern umgekehrt auch die Eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle. Er folge dem VfGH-Erkenntnis, "das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle", sagte Moser in der "Presse".

Denn wenn man die - bisher Homosexuellen vorbehaltene - Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, "würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen", argumentiert Moser im "Presse"-Interview (Freitag-Ausgabe).

De facto werden Ehe und eingetragene Partnerschaft dann ab 1. Jänner 2019 nahezu gleich ausgestaltet sein. Unterschiede gibt es nur noch in wenigen Details:

  • Im Vorfeld der eingetragenen Partnerschaft wird es kein Verlöbnis geben.
  • Für die Ehe wird weiterhin die Treueverpflichtung gelten, für die eingetragene Partnerschaft als Voraussetzung die "Vertrauensbeziehung".
  • Im Unterhaltsrecht wird es kleine Unterschiede geben.
  • Die Trennung wird bei der eingetragenen Partnerschaft etwas leichter sein.

Der VfGH hat im Dezember 2017 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrte - und zwar per 31. Dezember 2018. Ab 1. Jänner 2019 können also auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und umgekehrt heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, sollte der Gesetzgeber nicht anderes beschließen. ÖVP und FPÖ haben die "Ehe für alle" immer abgelehnt.