Als "unglücklichen Erlass, der aufgehoben wird", bezeichnete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Entscheidung der Regierung die Möglichkeit von Lehrlingsausbildungen für Asylwerber bis 25 Jahren wieder abzuschaffen. Man werde bei Personen mit negativem Asylbescheid prüfen, "ob es die Möglichkeit gibt, ob der eine oder andere die Lehre fertig machen kann, bevor er das Land verlässt".

"Mit entsprechendem Augenmaß"

Es gelte dabei zu klären, wann die Lehre begonnen wurde und wo diese gemacht wird, etwa ob die entsprechende Lehrstelle speziell für diese Personengruppe geschaffen wurde. Zeitlich festlegen wollte sich der Innenminister indes nicht: "Wir werden das mit einem entsprechenden Augenmaß angehen und wir nehmen uns die Zeit, die es braucht", hieß es dazu am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag. Auf die Frage, ob er Weisung erteilen werde, in diesen Fällen ein etwaiges humanitäres Bleiberecht als Möglichkeit für einen Aufenthaltstitel zu prüfen, sagte Kickl, dass dies ohnehin schon gegenwärtig entsprechend berücksichtigt werde.

Es seien nicht viele derartiger Fälle und die Zahlen würden eine eindeutige Sprache sprechen, so Kickl weiter. "30.000 Asylberechtigte gehen keiner Arbeit nach, 6.000 davon sind unter 25", und es gebe viele Österreicher, die keinen Lehrplatz hätten. Die Aufhebung des Erlasses, wonach Asylwerber bis 25 generell in Mangelberufen eine Lehre beginnen durften, verlange die Rechtsstaatlichkeit. Bei allen weiteren Entscheidungen gelte es nichts zu unternehmen, was einen "Pull-Faktor" für Migration bedeuten würde. Er sei kein Anhänger eines "Asyl à la carte", wo das Verfahren dann "das beste auf der Welt" sei, wenn am Ende ein positiver Entscheid herauskomme, schloss Kickl.