1 Was passiert mit Asylwerbern in Lehre?

Die derzeit 1023 Lehrlinge in Mangelberufen dürfen ihre Ausbildung beenden, laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch nach negativem Asylbescheid. Offen ist, auf welcher Basis. Das „humanitäre Bleiberecht“ ist möglich, aber zuständig für die Einzelentscheidungen ist FPÖ-Innenminister Herbert Kickl.

2 Gibt es die Lehre für weitere Asylwerber?

Nein, den Erlass aus dem Jahr 2012 will die Regierung zurücknehmen. Grund: Sie will Asylrecht und Zuwanderung nicht vermischen.

3 Wurde das Asylrecht bisher „umgangen“?

Nein. Das Asylrecht beurteilt die Fluchtgründe. Bei negativem Bescheid erfolgt die Abschiebung oder die Zuerkennung von subsidiärem Schutz (bei Lebensgefahr in der Heimat) bzw. humanitärem Bleiberecht (zum Beispiel bei guter Integration mit Job etc.). Es geht jetzt darum, ob die Lehre den Weg zum Bleiberecht ebnet. Die Regierung fürchtet, dass das die Runde macht und neue Flüchtlinge anlockt.

4 Sollten Asylwerber nicht arbeiten?

Je besser die Integration, desto schwieriger bei Ablehnung eine Abschiebung. Die Regierung will daher nicht, dass sich Asylwerber integrieren. Für eine Arbeitserlaubnis spricht, dass es niemandem guttut, wenn er jahrelang nichts tut. Und dass die Wirtschaft im Lande Zuwanderer finden und ausbilden kann, die sie braucht.

5 Sind Rot-Weiß-Rot-Karte und „Aufenthaltstitel für Lehrlinge“ eine Alternative?

Für die Wirtschaft ja, aber eine aufwendige. Hier werden zusätzlich Zuwanderer aus Drittstaaten ins Land geholt – wie, ist aber unklar, ebenso, wer sie auf ihre Eignung überprüft. Für die, die schon im Land sind, nein. Sie sitzen auf der Wartebank – die Asylverfahren dauern derzeit drei Jahre und werden so schnell nicht kürzer, weil es weniger Neuankömmlinge, aber noch viele alte Berufungsverfahren gibt.

6 Ist die Lehre für Asylberechtigte neu?

Nein, jeder Asylberechtigte kann schon jetzt eine Lehre machen. Manchen Asylberechtigten erscheint später aber eine höher bezahlte Hilfsarbeit attraktiver.

7 Sind asylberechtigte Arbeitnehmer vor Abschiebung sicher?

Nein. Der Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, wenn die Fluchtgründe wegfallen.