Wie ein Mantra wiederholt die FPÖ - und mit ihr die gesamte Regierung: Asylrecht und Zuwanderung seien zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Mit den Worten von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal: "Das Asylrecht soll künftig nicht mehr mit einer Lehre umgangen werden können." 

Dass Asylrecht und Zuwanderung zwei unterschiedliche Materien sind,  ist richtig, steht aber gar nicht in Frage.

Im Wege des Asylrechts kommen Menschen ins Land, die von sich behaupten, persönlich verfolgt zu werden oder  sich in ihrer Heimat in einer lebensbedrohlichen Lage zu befinden. Werden diese Gründe anerkannt, dürfen sie bleiben. Wenn nicht, müssen sie gehen.

Im Wege der geordneten Zuwanderung holt Österreich Menschen ins Land, die unsere Wirtschaft braucht. Der Staat "holt" dabei eigentlich niemanden, sondern er lässt es zu, dass die Wirtschaft solche Menschen sucht und holt, und er gewährt ihnen einen Aufenthaltstitel, die sogenannte Rot-Weiß-Rot-Card.

Nun geht es nicht darum, das Asylrecht zu umgehen, also Menschen "Asyl" zu gewähren auf dem Umweg über die Lehre oder einen anderen Bedarf der Wirtschaft, sondern es geht darum, den Weg zu den Menschen, die Österreich braucht und aufnehmen will, abzukürzen: Wer im Land ist und sich als Arbeitskraft bereits bewährt hat, soll  als "Zuwanderer" bleiben dürfen, anstatt dass man ihn zurückschickt und einen anderen aus Afrika oder Asien holt, den man noch gar nicht kennt.

Zwei Aspekte, die mit beidem nichts zu tun haben, prägen die Debatte: Einerseits die Vermutung, dass alles, was gegen Ausländer ins Treffen geführt wird, stimmungsmäßig bei den Einheimischen nützt. Und andererseits die Befürchtung, dass allein die Kunde davon, dass es in Österreich möglich ist, auch abseits des Asylrechts Aufnahme zu finden, einen Sogeffekt auslöst und die Zahl derer, die darauf all ihre Hoffnung gründen und nach Europa strömen, wieder anschwellen lässt.

Die in Deutschland geplanteStichtagsregelung versucht einen Mittelweg zu gehen: Nein zur ungesteuerten Einwanderung von Neuankömmlingen über die Asylschiene, Ja zum Bleiberecht für Asylwerber, die schon früher als Asylwerber gekommen sind und inzwischen einen Arbeitsplatz gefunden haben.

Was in den Jahren des großen Andrangs von Menschen, die in Europa Asyl suchen, verloren ging, ist der Mut zur Lösung im Einzelfall. Das "humanitäre Bleiberecht" ist nämlich die legale Möglichkeit, Menschen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Asyl haben und die auch nicht von vornherein im Wege einer gesteuerten Zuwanderung nach Österreich eingeladen wurden, ein Bleiberecht zu ermöglichen.

Um es mit den Worten des Regierungssprechers zu sagen: Das Asylrecht konnte immer schon "umgangen" werden, wenn das aus Rücksicht auf die besonderen Umstände des Asylwerbers oder mit Blick auf die Integrationsbereitschaft des Asylwerbers oder aus österreichischem Interesse geboten schien.

Aber es bedurfte dazu des politischen Mutes, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Schon in jenen Zeiten, als dieses humanitäre Bleiberecht in der Kompetenz der  Landeshauptleute angesiedelt war, grassierte die Angst davor, einen "Präzedenzfall" zu schaffen.

Seitdem das humanitäre Bleiberecht nur noch der Innenminister gewähren kann, wurde es zu totem Recht.