Für Spott und international mediales Aufsehen sorgt ein negativer österreichischer Asylbescheid an einen homosexuellen Afghanen, von dem die Wochenzeitung "Falter" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. "Die irrste Abschiebebegründung Europas" titelte etwa die deutsche "Bild". Auch die die französische Agentur AFP berichtete.

Anlass sind die Begründungen, mit denen dem Mann vom Bundesamt für Fremdenwesen Asyl verweigert hat. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", schrieb ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten."

Auch die Satire-Show ZDF "heute" postete dazu via Social Media:

Weitere genannte Klischees

Der Jugendliche habe sich mit anderen gestritten. "Ein Aggressionspotenzial ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre." Auch dass der junge Afghane nur wenige Freunde habe, ist aus Sicht des Beamten ein Indiz für seine Heterosexualität. "Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?", steht im negativen Asylbescheid. Dass der Mann gerne allein oder in kleineren Gruppen unterwegs ist, wird ihm auch negativ ausgelegt. "Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen."

Glaubwürdig sei auch nicht, dass der Afghane aussagte, er habe nicht homosexuelle Buben geküsst. "Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen." Der Bescheid aus der ersten Instanz ist nicht rechtskräftig, der junge Afghane hat Berufung eingelegt.

Kuriose Begründung der Asylbehörde

Laut Bericht der Wochenzeitung "Falter" hat eine Asylbehörde in Niederösterreich den Antrag eines Asylwerbers aus Afghanistan abgeleht und will ihn nun zurückschicken. Sie hält sein Motiv für nicht glaubwürdig. Der 18-Jährige ist nach Angaben der Zeitung alleine aus Afghanistan geflüchtet und gibt in seinem Asylantrag an, in seinem Heimatland wegen seiner Homosexualität verfolgt worden zu sein. In zahlreichen muslimischen Staaten ist Homosexualität verboten und wird hart bestraft. Die Taliban ließen in Afghanistan Homosexuelle sogar hinrichten. Allein das Händchenhalten von Männern allerdings wird nicht als homosexuelle Geste gesehen, sondern ist üblich am Hindukusch als Zeichen der Freundschaft. Homosexuelle sind in Afghanistan überwiegend gezwungen im Verborgenen zu leben.

Die Begründung der Aslybehörde in Wiener Neustadt ist allerdings kurios. Nach Angaben des "Falter", dem die Unterlagen vorliegen, stellte der zuständige Beamte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionalstelle die Homosexualität des Mannes in Frage. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", zitiert die Zeitung aus dem dem Papier. Der junge Afghane war bislang im SOS-Kinderdorf untergebracht. Der Beamte gestand ihm kein Asyl zu. 

In dem Ablehnungsbescheid heißt es: "Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre." Außerdem steht in dem negativen Asylbescheid: "Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?" Der Afghane hatte in seinem Antrag auch angegeben gerne in kleinen Gruppen oder auch alleine unterwegs zu sein. Daraufhin stellt der Beamte in der Ablehnung fest: "Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen."

"Gefühle nicht nachvollziehbar"

Der Behördenentscheider zweifelt die Motive des Antragstellers stark an: "Ihre behaupteten homosexuellen Gefühle im Alter von bereits zwölf Jahren können nicht nachvollzogen werden, da das der Behörde recht früh erscheint. In einer wenig sexuellen Gesellschaft wie der afghanischen, in der es in der Öffentlichkeit keine sexuellen Reize durch Mode und Werbung gibt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, bereits so früh 'sexualisiert' zu werden." Er widerspricht auch den Angabe des Afghanen, er habe homosexuelle Jungen geküsst. "Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen."