Ein Versuch, Äpfel von Birnen zu trennen und klar zu machen, was   Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und ihr Parteichef Heinz-Christian Strache zum Thema "Von wieviel Geld kann man noch leben?" gesagt haben und was sie gemeint haben könnten:

Fettnapf Nummer 1: Können Bezieher von Mindestsicherung von 150 Euro im Monat leben?, wurde  Sozialministerin Beate Hartinger-Klein in Bezug auf die geplante Kürzung gefragt. Ihre Antwort: "Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann sicher." Später erklärte sie, missverstanden worden zu sein - denn sie habe von Asylwerbern gesprochen, "die ja rundum versorgt sind". 

Faktum ist: Asylwerber bekommen keine Mindestsicherung, sondern werden grundversorgt (Wohnen und Essen). Erst als Asylberechtigte haben sie Anspruch auf Mindestsicherung. Ihr Taschengeld beträgt nicht 150, sondern nur 40 Euro.

Teilversorgte - also Asylwerber, die selber kochen müssen, bekommen 110 Euro fürs Essen, Menschen, die sich die Unterbringung selbst organisieren, 110 Euro (Kärnten) bzw. 120 Euro (Steiermark) für den Wohnraum plus 180 Euro (Kärnten) bzw. 200 Euro (Steiermark) für Essen, Hygieneartikel, Bekleidung, etc. insgesamt. Für Ehepartner, Kinder, etc. gibt es Zuschläge.

Fettnapf Nummer 2: Tatsächlich gehe es um die Mindestsicherung Neu, erklärt inzwischen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache. "Bei den viel diskutierten 150 Euro geht es ausdrücklich um Nicht-Österreicher. Um jene, die noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben, nicht Deutsch lernen und auch keiner Beschäftigung nachgehen wollen und auch Weiterbildungskurse verweigern", meinte er zuletzt am Donnerstag in einer in einer Video-Botschaft auf YouTube. Asylberechtigte sollen ja  Integrationsvereinbarungen mit Wertekursen, etc. erfüllen.

Faktum ist: Die Mindestsicherung Neu soll wie bisher maximal 863,04 Euro betragen. Allerdings: 300 Euro sollen ein so genannter "Arbeitsqualifizierungsbonus" sein, den man  erhält, wenn man über einen Pflichtschulabschluss verfügt (fast alle Österreicher) ODER Deutschkenntnisse auf Niveau B1 ODER Englischkenntnisse auf Niveau C1 hat.

Bleiben für alle übrigen 563,04 Euro, auch die sollen aber nur ein Maximalbetrag sein. Die Länder können niedrigere Summen festlegen. Die (bzw. ein entsprechendes Sachleistungsäquivalent) gelten dann allerdings für alle, auch für die, die schon ins Sozialsystem eingezahlt haben, Deutsch lernen und arbeiten wollen.

Zieht man die Kosten fürs Wohnen und Essen ab, bleiben auch den „Braven“ keine 150 Euro.