Am Freitag endete die erste Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern zur Kinderbetreuung ohne Ergebnis. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatte ein Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen als Bedingung für die neue 15a-Vereinbarung genannt. SPÖ und Neos reagierten erbost, auch aus den Reihen der ÖVP wurde Kritik laut.

Die Regierung bekommt nun juristischen Rückenwind für ihr geplantes Verbot vom im Justizministerium angesiedelten Verfassungsdienst. Dieser hat das Regierungsvorhabens geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchverbot rechtlich zulässig wäre. Die geplante Vereinbarung, wonach Kindern „das Tragen von weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung“ verboten werden soll, sei zwar ein Eingriff in die Grundrechte, heißt es im Papier, das der Kleine Zeitung vorliegt. Zulässig sei dieser jedoch, wenn es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Moral gehe.

Verfassungsdienst empfiehlt Präzisierungen

In seinem Bericht empfiehlt der Verfassungsdienst jedoch eine Präzisierung. Eine Beschreibung des Zweckes der in der Vereinbarung gemeinten religiösen Bekleidung sollte demnach vermieden werden. Denn sonst könnte der Eindruck entstehen, dass auf staatliche Anordnung der Inhalt und die Bedeutung einer religiösen Sitte geregelt werden.

Der Verfassungsdienst begründet seine Analyse mit bisherigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser habe „in einer Reihe von Fällen das Verbot des Tragens religiöser Symbole und Bekleidung für zulässig erachtet.“ Die vorgeschlagene Bestimmung sei also „grundsätzlich zulässig und mit den genannten Verfassungsbestimmungen vereinbar“.