Die Bundesregierung macht sich im Sommer an die Umsetzung des geplanten Kopftuchverbots in Kindergärten und Volksschulen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) kündigt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung an, dass die Regierung in den kommenden Wochen mit den Bundesländern in Verhandlungen treten will, um das Verbot in Kindergärten durchzusetzen. Wegen der unterschiedlichen Kompetenzen kann die Koalition ein solches Verbot an Volksschulen mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschließen, bei Kindergärten bedarf es des Einvernehmens mit den neun Bundesländer.


„Das Kopftuch ist ein Ausdruck des politischen Islam, dessen Einfluss wir in Österreich zurückdrängen wollen“, so Strache. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Mädchen stigmatisiert und schon im Kindergarten sexualisiert werden. Es ist unsere Pflicht, sie davor zu schützen. In unserer freien Wertegesellschaft darf es keine Unterdrückung von Frauen geben.“


In Regierungskreisen weist man den Verdacht zurück, dass die Koalition sich nun des Themas annimmt, um vom Wirbel über die Flexibilisierung der Arbeitszeit abzulenken. Tatsächlich hatte die Regierung am 4. April im Ministerrat grünes Licht für die Umsetzung gegeben und die Absicht geäußert, das Vorhaben baldigst auf Schiene zu setzen.


Ob alle Bundesländer, vor allem die SPÖ-regierten Länder bei der Regelung für den Kindergarten mitspielen werden, bleibt offen. Der Zeitpunkt ist nicht minder pikant. Dieser Tage übernahm Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl den Vorsitz in der LH-Konferenz, der SPÖ-Politiker koaliert mit der FPÖ. In Wien hatte sich die neue SPÖ-Landesgeschäftsführerin und Michael Ludwig-Vertraute Barbara Novak im Februar für ein solches Verbot, nach Protesten ruderte sie jedoch zurück.

Dem Vernehmen nach soll das Verbot an Schulen in einer der Sommersitzungen des Nationalrats ins Parlament eingebracht werden. Die Regierung will allerdings das Gespräch mit der Opposition suchen, um das Gesetz mit Verfassungsmehrheit zu beschließen. Das hätte den Vorteil, dass das Verbot nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden kann.