Innenminister Herbert Kickl weitet die Liste "sicherer Herkunftsstaaten" neuerlich aus: Auch für Asylwerber aus Senegal und Sri Lanka sollen beschleunigte Verfahren geführt werden können, sieht die Verordnung vor, die am Mittwoch vom Ministerrat abgesegnet werden soll.

Wird ein Staat zum sicheren Herkunftsland erklärt, kann das Verfahren einfacher und damit auch schneller durchgeführt werden - wobei allerdings das Prinzip der Einzelfallprüfung auch für Asylwerber aus diesen Ländern gilt.

Als sichere Herkunftsstaaten gelten bisher alle EU-Mitglieder, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien, seit heuer auch Armenien, Ukraine und Benin und künftig Senegal und Sri Lanka.