Das niederösterreichische Modell mit Deckel und Wartefrist wurde vom Höchstgericht aufgehoben, das oberösterreichische, an dem sich die Bundesregierung orientieren will, wurde angefochten und liegt noch beim EUGH. Der steirische Weg mit geringerer Geldleistung für Inländer, die nicht gut mit Geld umgehen können, und Flüchtlinge, plus Sachleistungen und Integrationsverpflichtungen, hält.