Der Verfassungsgerichtshof hat die Mindestsicherung in Niederösterreich ausgehebelt – was nun?

Die Niederösterreicher haben jetzt gar keine Mindestsicherung mehr (eine Reparatur ist nicht zulässig, und die alte Regelung tritt auch nicht wieder in Kraft).

Die oberösterreichische Regelung liegt zur Prüfung beim VfGH und wird vermutlich auch aufgehoben werden. Dort gibt es nämlich ebenfalls eine Deckelung, außerdem wurden Inländer gar nicht und Ausländer auf 500 Euro gekürzt.

Widerstand gegen Änderung eine Frage der Zeit

Die burgenländische Regelung wurde noch nicht angefochten, enthält aber wie die niederösterreichische Deckelung und Wartefrist. Dass Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer und Burgenlands Soziallandesrat Norbert Darabos keinen Änderungsbedarf sehen, ist wohl nur eine Frage der Zeit.

Die türkis-blaue Regierung will eine Arbeitsgruppe einberufen und ein Jahr lang tagen. Auf welcher Basis in der Zwischenzeit rund 20.000 Bedürftigen in Niederösterreich unterstützt werden, ist offen.

Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) ist Vorsitzende der Sozialreferentenkonferenz der Länder. Sie plädiert für einen anderen Weg: „Es gibt ja ein Modell, das Bestand hatte vor dem Höchstgericht, nämlich das Westachsenmodell von Vorarlberg und Tirol, das sich an die steirische Novelle anlehnte.“ Kampus sagt: „Dieses Modell funktioniert, und es spart auch Geld. Die Zahl der Bezieher geht zurück, weil wir sie in Arbeit bringen. Alle anderen Länder könnten das Modell von einem Tag auf den anderen übernehmen.“

Geld, Sachleistungen und Verpflichtungen

Die Eckpunkte: 863 Euro Mindestsicherung, wovon 216 Euro als Sachleistung gewährt werden können, wenn die Behörde dies als sinnvoll erachtet. Und: Zuwanderer bekommen die Mindestsicherung unter dem Titel der „Integrationshilfe“ , die ihnen Verpflichtungen wie Sprachkurse auferlegt. Bei Verstößen wird gekürzt.

Die nächste Konferenz der Soziallandesräte ist im April. Kampus will bis dahin Einvernehmen auf Länderebene herstellen und dann mit Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ) verhandeln. In Kärnten und Salzburg gab es noch keine Verschärfung man wollte dort immer schon eine bundesweite Regelung. Auch Wien sieht Kampus mit im Boot. 2016 standen die Länder bereits vor einer Einigung, doch vor der Wahl sprangen die wahlkämpfenden Oberösterrreicher ab, gefolgt von Niederösterreich. 

Kampus: „Jetzt ist der Zeitpunkt für eine bundeseinheitliche Regelung in den Ländern da. Wir werden dem Bund zeigen, dass wir das können. Und dabei sogar noch sparen.“