Mit der geplanten Bestellung rund der Hälfte der neuen Uni-Räte durch die Regierung soll am Mittwoch das alle fünf Jahre anstehende Tauziehen um die Besetzung der universitären Leitungsgremien beendet werden. Besonders die 2003 bestellten Kandidaten der ersten schwarz-blauen Regierung sorgten für Wirbel - dabei sind die Einflussmöglichkeiten gegenüber anderen staatlichen Aufsichtsjobs geringer.

Das liegt einerseits daran, dass die Regierung nicht einmal die Hälfte der Universitätsräte selbst bestellt: Jeder Uni-Rat hat fünf, sieben oder neun Mitglieder. Davon besetzt die Regierung je nach Größe nur zwei, drei oder vier Personen. Die gleiche Anzahl an Mitgliedern entsenden die mit Professoren, Studenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie allgemeinen Bediensteten besetzten Senate der jeweiligen Universität. Diese vier, sechs oder acht Räte wählen dann noch ein weiteres Mitglied.

Vielfältiges Aufgabenspektrum

Die Aufgaben der Räte sind dann durchaus vielfältig: Unter anderem haben sie zunächst ein Zustimmungsrecht zum Budgetvoranschlag der Uni, genehmigen Entwicklungsplan, Organisationsplan sowie den Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen Uni und Bund und wählen den Rektor. Allerdings ist dabei immer ein Zusammenspiel mit anderen Uni-Organen nötig. Das zeigt sich etwa an der Rektorswahl: Der Rat bestellt zwar den Rektor - allerdings muss er dafür aus einem Dreiervorschlag des Senats auswählen.

Trotzdem ist die Besetzung der Räte oft durchaus umstritten: Das liegt zunächst einmal daran, dass sie nicht der jeweilige Wissenschaftsminister vornimmt (dieser hat nur ein Vorschlagsrecht), sondern die Regierung als Ganzes. Der jeweilige Koalitionspartner hat also auch offiziell mitzureden. Das zeigte sich etwa darin, dass bei den Bestellungen der allerersten Räte im Jahr 2003 unter Schwarz-Blau gleich mehrere Burschenschafter in die Räte einzogen - und 2008 unter Rot-Schwarz nicht wiederbestellt wurden.

Senate haben ihre Nominierungen längst abgeschlossen

Zum Teil entfernten sie sich aber auch selbst: Der von der FPÖ an der Medizin-Uni Wien nominierte Uni-Rat Gerhard Pendl wurde von der damaligen Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) wegen seiner Grabrede für den vom NS-Regime hoch dekorierten Luftwaffenoffizier Walter Nowotny abberufen. Diese habe aufgrund ihrer unkritischen Haltung zum Nationalsozialismus eine "schwere Pflichtverletzung" dargestellt, argumentierte Gehrer damals. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab einer Beschwerde Pendls nicht statt, zumal die "kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der 1945 wiedererstandenen Republik" sei.

Auch diesmal soll die Diskussion um von der FPÖ nominierte Burschenschafter in den Gremien für Verzögerungen gesorgt haben. Das lange Tauziehen um die Bestellung (die Amtszeit der "alten" Räte endet bereits mit Ablauf des Monats, Anm.) ist aber nicht ungewöhnlich: Auch die rot-schwarzen Regierungen bestellten 2008 und 2013 die Räte erst praktisch am letzten Drücker Ende Februar. Die Senate haben ihre Nominierungen für die Periode 2018 bis 2023 dagegen längst abgeschlossen: Sie setzten dabei vor allem auf Ex-Rektoren, Verfassungsjuristen sowie Wissenschafter aus dem In- und Ausland, die Kunstunis dazu noch auf (Ex-)Manager aus dem Kunstbetrieb.

Erstmals 50-prozentige Frauenquote

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Uni-Rat sind eher weit gefasst: In Frage kommen Personen, die "in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können", heißt es im Universitätsgesetz. Andererseits gibt es klare Ausschlussgründe: "Gesperrt" sind etwa Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete bzw. Mandatare eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre von politischen Parteien bzw. Personen, die in den vergangenen vier Jahren eine dieser Funktionen innehatten. Ebenfalls nicht bestellt werden dürfen Angehörige der betreffenden Universität bzw. Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums sowie Personen, die in den letzten vier Jahren Mitglied des Rektorats der betreffenden Uni waren.

Außerdem müssen Senate und Regierung zum ersten Mal grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Die Universitätsräte dürfen auch nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wird für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1.500 Euro entlohnt.