Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird kein neues Verfahren bekommen. Das OLG Wien hat seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags zum BAWAG-Prozess durch das Landesgericht abgelehnt, so das Nachrichtenmagazin "profil" in einem Vorausbericht. Zudem sei Elsner zumindest auf Basis eines Gutachtens aus kardiologischer Sicht auch wieder haftfähig.
Mit Beschluss vom 22. Jänner hat das OLG Elsners Beschwerde abgewiesen. Das OLG verweist auf die (von Elsner mit neuen Beweismitteln bekämpfte) rechtskräftige Verurteilung und sieht daneben auch keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2000 angeblich verspekulierten BAWAG-Vermögens aufzuklären.
Elsner könnte wieder haftfähig sein
Wieder einsitzen müssen könnte Elsner, weil dem Landesgericht für Strafsachen Wien seit Ende des Vorjahres ein Gutachten eines Wiener Kardiologen vorliegt, der Elsner auf Anordnung des Gerichts untersucht hatte. Laut dem "profil" vorliegenden Befund vom 30. November 2017 ist Elsner zumindest aus kardiologischer Sicht haftfähig, wenngleich der Sachverständige auch feststellte, dass sich dessen Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten 2012 nicht gebessert habe.
Elsner hat zwischenzeitlich ein Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt, das die Schlussfolgerungen des Kardiologen deutlich in Zweifel zieht. "Offenbar bin ich einigen Leuten in der Justiz zu unbequem geworden, die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten", so Elsner laut dem Magazinbericht. Das Landesgericht will nach eigener Darstellung nun noch weitere "Gutachten aus anderen Fachgebieten" einholen: "Die Frage der Haftfähigkeit ist noch nicht abschließend geklärt."
Der nunmehr 82 Jahre alte Elsner war im BAWAG-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre absaß, ehe er aus gesundheitlichen Gründen 2011 entlassen wurde.