In den Bereichen Sicherheit und Bildung sind sich ÖVP und FPÖ bereits einig geworden, die großen Brocken hat man sich aber für die Schlussverhandlungen aufgespart. Ein besonders großer ist dabei die direkte Demokratie. Denn eigentlich sind sich beide Parteien einig, dass diese im Land ausgebaut werden soll. Doch bei der Umsetzung gibt es sehr unterschiedliche Ansätze.

Geht es nach der FPÖ, soll es in Zukunft zu deutlich mehr Volksabstimmungen kommen. Volksbegehren sollen nicht - wie bisher - in Schubladen des Parlaments verstauben, sondern zu einer verpflichtenden Volksabstimmung führen. Vorausgesetzt, dass vier Prozent der Stimmberechtigten, also aktuell 256.000 Menschen, das Begehren unterschrieben haben.

Ein Blick auf die bisherigen 39 Volksbegehren (siehe Grafik) zeigt: Die Österreicher wären bei einer Vier-Prozent-Hürde, wie sie die FPÖ fordert, bereits 24 Mal an die Urnen gerufen worden. 2015 hätte es sogar eine Volksabstimmung über einen EU-Austritt - einen sogenannten Öxit - gegeben.

Auch die ÖVP will Volksabstimmungen erleichtern. Sie gibt sich aber vorsichtiger und will die Hürde bei zehn Prozent - derzeit rund 640.100 Stimmberechtigte - ansetzen. Neben der Prozenthürde ist auch noch offen, ob es einen Mindestanteil an Abstimmungsteilnehmern geben soll. Beispielsweise könnte das Ergebnis - wie in einigen anderen Ländern - erst dann zählen, wenn mehr als 50 Prozent der Stimmberechtigten teilgenommen haben.

Werden Volksabstimmungen erleichtert, steht damit auch die Frage nach erlaubten Themen im Raum. Denn mit entsprechender Initiative wären auch Abstimmungen über Menschenrechte und EU-Agenden möglich. Damit es dazu nicht kommt, plädiert der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, für ein Veto-Recht. Der VfGH solle im Vorhinein prüfen, ob die Abstimmung zulässig ist. Ob es dazu kommt, ist aber fraglich, verrät ein Verhandler. Der VfGH prüfe Gesetzesbeschlüsse auch erst im Nachhinein, um sie gegebenenfalls für ungültig zu erklären.


Als Vorbild für ein Mehr an Demokratie nennt die FPÖ immer wieder die Schweiz. Was dabei jedoch übersehen wird: Die ambitionierten Nachbarn sind zwar Europameister bei den Volksabstimmungen, der Gesetzgeber setzt die Ergebnisse aber oft nur langsam und schwammig um. 2014 wurde beispielsweise die sogenannte „Masseneinwanderungsinitiative“ angenommen. Diese hätte jährliche Kontingente für die Zuwanderung von Ausländern vorgesehen, was gegen die bilateralen Abkommen mit der EU verstoßen hätte. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgte deutlich aufgeweicht: Arbeitgeber sollen für freie Stellen zuerst nach Schweizern suchen.

Während ÖVP und FPÖ über Prozenthürden für bundesweite Volksabstimmungen spekulieren, sind diese auf Gemeindeebene bereits vor Jahrzehnten erleichtert worden, erklärt Klaus Poier. Der Politikwissenschaftler und ÖVP-Verhandler im Bereich „Verwaltungsreform und Verfassung“ weiß von 1000 Anwendungsfällen direkter Demokratie - in Form von Befragungen, Abstimmungen und teils auch Volksabstimmungen. Einheitliche Rahmenbedingungen gibt es nicht, jedes Bundesland hat eigene Regelungen.

Ob sich ÖVP und FPÖ auf einen Kompromiss in Form einer Sechs-Prozent-Hürde einigen, sei ebenso unklar wie weitere Details zum Demokratie-Ausbau, ist aus Verhandlerkreisen zu hören. Zudem steckt vor allem die FPÖ in einem Dilemma. Zwar rief die bisherige Oppositionspartei immer am lautesten nach mehr direkter Demokratie. Doch nun, da eine Koalition zum Greifen nah scheint, geht unter den Verhandlern die Angst um, dass SPÖ und Neos eine türkis-blaue Regierung mit dem neuen Werkzeug Volksabstimmung vor sich hertreiben könnten.


Dass die Parteien das Thema deshalb ganz unangetastet lassen, glaubt im Verhandlerteam aber niemand. Zu vollmundig waren die Ankündigungen auf beiden Seiten.