Im Spätherbst war die Empörung groß, als Innenminister Wolfgang Sobotka den Vorschlag unterbreitete, Asylwerber sollten für gemeinnützige Tätigkeiten mit 2,50 Euro entlohnt werden. Kanzleramtsminister Thomas Drozda qualifizierte den Vorstoß als „obszön“ ab.

Heute passiert das Fremdenrechtspaket den Ministerrat. Ein Fixum scheint in den Unterlagen nicht auf, die SPÖ zieht ihren Vorbehalt zurück und macht den Weg frei für Verhandlungen des schwarzen Innenministers mit den Ländern. Die Höhe, die dem Innenminister vorschwebt, liegt bei 1,61 Euro – das entspricht dem Stundensatz für Zivildiener. Die endgültige Höhe wird zwischen Innenministerium und Ländern ausgehandelt. Auch Sobotka musste Abstriche vornehmen. Die Hoffnung, eine fixe Obergrenze im Paket einzuziehen, musste fallen gelassen werden.

Grundversorgung für Illegale wird gestrichen

In jedem Fall zieht die Koalitionsregierung die Daumenschrauben für unkooperative Flüchtlinge empfindlich an. Wer sich bei der Einreise seinen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben erschleicht, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro, allenfalls mit drei Wochen Haft rechnen. Die Idee, dass Asylwerber, bei denen Zweifel bestehen, selbst die DNA-Tests zahlen müssen, wurde wieder fallen gelassen.
Noch höher sind die Geldstrafen, wenn man Österreich trotz aufrechten Ausreisebescheids nicht verlässt oder sogar widerrechtlich ins Land zurückkehrt. Bis zu 15.000 Euro werden dann fällig (sechs Wochen Ersatzhaft). Die Höchstdauer der Schubhaft wird auf 18 Monate erhöht.
Darf ein Flüchtling nicht mehr in Österreich bleiben, kann ihm künftig die gesamte Grundversorgung gestrichen werden. Nur der Anspruch auf medizinische Versorgung erlischt nicht. Auch kann dieser zur Rückkehrberatung gezwungen werden.

Ob durch das Paket die Zahl jener, die einen negativen Asylbescheid in Händen halten, aber nicht ausreisen, reduziert wird, bleibt offen. Im Vorjahr verließen 5.797 Flüchtlinge freiwillig Österreich, 4.880 zwangsweise. Die Zahl derer, die trotz negativen Bescheids abgetaucht sind, wird vom Innenministerium wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Der Rechnungshof sprach kürzlich von 40.000 Personen. Viele Abschiebungen scheitern an fehlenden Rückführungsabkommen.

Freiwilligkeit statt Zwang

Asylanwalt Georg Bürstmayer äußert sich skeptisch. „Es sind in den letzten 20 Jahren immer wieder mit großem Getöse Verschärfungen beschlossen worden, die sich dann als totes Recht erweisen haben.“ Statt auf Verschärfungen sollte sich die Regierung die freiwillige Rückkehr forcieren. „Das ist ein hoch vernünftiges Modell, mit dem Österreich gute Erfahrungen gemacht hat. Das sollte man forcieren.“