Rechtsberatung für Flüchtlinge wird derzeit von NGOs erfüllt, konkret von der evangelischen Diakonie und der Volkshilfe im Rahmen der Arge Rechtsberatung sowie vom Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ). Laut EU-Verfahrensrichtlinie ist darauf zu achten, "dass die Rechtsberatung und -vertretung nicht willkürlich eingeschränkt und der Antragsteller nicht an der effektiven Wahrung seiner Rechte gehindert wird".

Im Entwurf des sogenannten Fremdenrechtsänderungsgesetzes, der dem "Standard" vorliegt, steht nun: "Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, eine juristische Person (etwa eine GmbH, Anm.) zu errichten oder sich an einer solchen zu beteiligen und diese mit der Rechtsberatung zu betrauen."

"Mit dieser Neuerung will Mikl-Leitner die Rechtsberatung ihrer Kontrolle unterwerfen. Wird das umgesetzt, kann man die unabhängige Rechtsberatung in Österreich vergessen", kritisierte Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Unmut herrscht auch bei der Diakonie und der Volkshilfe: "Der Vorschlag zeugt von einem autoritären Staatsverständnis", meinte etwa Christian Schörkhuber von der Volkshilfe.

Im Innenministerium ist man um Beruhigung bemüht: Es gehe lediglich darum, eine rechtliche Möglichkeit zu schaffen, "dass auch das Innenministerium eine juristische Person schaffen könnte, die dann Rechtsberatung anbieten könnte", hieß es auf Anfrage der APA. Es handle sich also um eine "Verbreiterung des Angebots", um etwa auch bei stark steigenden Antragszahlen und dem damit höheren Bedarf jedenfalls Rechtsberatung sicherzustellen. Änderungen zur jetzigen Struktur, also dass Arge Rechtsberatung und der Verein Menschenrechte Österreich die Aufgabe erfüllen, seien derzeit nicht geplant.

In Mikl-Leitners "Spiegelressort" in der Regierung, dem Verteidigungsministerium, will man zu dem Passus noch keinen Kommentar abgeben. Man prüfe derzeit den Entwurf, sagte ein Sprecher.