Der Sozialausschuss des EU-Parlaments stimmte am Dienstag in Brüssel mit eindeutiger Mehrheit gegen die Möglichkeit, dass Sozialleistungen in der EU indexiert werden können. Bei der Abstimmung ging es um eine mögliche Änderung des EU-Rechtsrahmens, nicht spezifisch um die von der österreichischen Bundesregierung bereits beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland. Dennoch wird das Votum als Ohrfeige für Österreich verstanden. Änderungsanträge, die für die Indexierung waren, wurden mit breiter Mehrheit - 36 zu elf bzw. 39 zu zehn Stimmen - abgelehnt.

Für eine Anpassung der Sozialhilfen trat der ÖVP-Europaabgeordnete Heinz Becker ein, der auch das Vorgehen der Bundesregierung unterstützt. Becker bedauerte den Ausgang der Abstimmung. "Die Mehrheit der Abgeordnetenkollegen hat eine Gelegenheit verpasst, sich für mehr Gerechtigkeit einzusetzen", sagte er. Das Prinzip 'Wer Gleiches einzahlt, soll Gleiches ausbezahlt bekommen" gelte in diesem Fall nicht, argumentierte der ÖVP-Europaabgeordnete. "Die Familienbeihilfe ist kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung als Beitrag zu den tatsächlichen Lebenshaltungskosten."

Neben Becker hatten sich auch Konservative aus Deutschland und Dänemark für eine Indexierungsmöglichkeit eingesetzt, sie fanden dafür aber keine Mehrheit. Der Ausschuss votierte für Verhandlungen mit den EU-Staaten über eine Reform der EU-Sozialgesetzgebung.

Aber auch innerhalb der Europäischen Volkspartei (EVP) gehen die Meinungen dazu aber weit auseinander. Die kroatische Europaabgeordnete Abgeordnete Dubravka Suica sprach von einer positiven Entscheidung für Kroatien. "Ich habe in meinen an die EU-Kommission gerichteten Fragen immer wieder betont, dass derartige Maßnahmen innerhalb der EU zur Spaltung führen würden und Kinder von Ausländern, deren Familien nicht im selben Land leben, zu Bürgern zweiter Klasse machen würden."

Die von Österreich vorgenommene Indexierung hat in der Vergangenheit auch ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas beanstandet, da die Regelung EU-rechtswidrig sei. Tatsächlich hatte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen Österreich mit einem Verstoßverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.