Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, in einer Niederschrift bei der Auszählung der Briefwahlstimmen am Tag nach der Wahl die Anwesenheit von Beisitzern bestätigt zu haben, die nicht die gesamte Sitzung über anwesend waren.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der stellvertretende Wahlleiter hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Er bestätigte vor Gericht aber, dass nicht alle in der Anwesenheitsliste angeführten Beisitzer von Beginn der Sitzung an anwesend waren. Auf die Frage des Richters, warum er nicht die genauen Zeiten der Anwesenheit niedergeschrieben habe, meinte der Beamte: "Ich habe dazu keine Veranlassung gesehen, weil es nicht vorgesehen war."

Die Staatsanwaltschaft sah jedoch genau darin das Vergehen. "Der Angeklagte hat eine Anwesenheitsliste erstellt und dann unterschrieben, dass alle Angeführten ab Sitzungsbeginn um 9.00 Uhr da waren, das waren sie aber nicht", brachte der Ankläger vor. Viele der angeführten Beisitzer hätten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gar nicht mitgewirkt, dabei sei es vom Gesetzgeber aber so vorgesehen, dass sich die Beisitzer wechselseitig kontrollieren, merkte der Staatsanwalt an.

Kein vollständiges Protokoll?

Gänzlich anders interpretierte der Verteidiger des stellvertretenden Wahlleiters das auszufüllende Formular. "Die Anwesenheit der Beisitzer wurde eben nicht von Beginn an bis zum Ende protokolliert. Die Beginnzeit ist in der Niederschrift ja gar nicht festgehalten", so der Rechtsanwalt. Die Urkunde erkläre deshalb nicht, dass alle Personen auf der Anwesenheitsliste die gesamte Zeit über auch anwesend waren.

Dieser Argumentation folgte dann auch Richter Josef Geisler in seiner Urteilsbegründung. Er sehe nicht einmal die äußere Tatseite erfüllt, da das Formular für die Niederschrift nicht so interpretiert werden könne, dass sich die Anwesenheitsliste auf die gesamte Dauer der Sitzung beziehe, meinte der Richter. "Außerdem erfolgte die Auswertung der Stimmen rechtmäßig und nur darauf kommt es an", fügte Geisler hinzu.

Bereits vor einer Woche hatte sich der Kitzbüheler Bezirkshauptmann, Michael Berger, aus ähnlichen Gründen vor Gericht verantworten müssen. Auch ihm war das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen worden. Und auch er soll die Anwesenheit von Beisitzern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen am Tag nach der Wahl in einer Niederschrift bestätigt haben, obwohl nicht alle davon auch tatsächlich die gesamte Zeit über anwesend waren, hatte es in der Anklage geheißen. Berger wurde ebenso wie nun der stellvertretende Bezirkswahlleiter freigesprochen.