Die deutsche Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts (BND) wegen mutmaßlicher Spionage für Russland festgenommen. Carsten L. werde des Landesverrats beschuldigt, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe am Donnerstag mit. Der deutsche Staatsangehörige soll in diesem Jahr Informationen, bei denen es sich um Staatsgeheimnis gehandelt habe, an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben.

L. sei am Mittwoch in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen worden. Zudem seien die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht worden. Der Beschuldigte sitze in Untersuchungshaft. Nach BND-Angaben wurden zwei Liegenschaften des Geheimdienstes durchsucht.

BND-Präsident Bruno Kahl sagte, der Auslandsgeheimdienst habe im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verratsfall in den eigenen Reihen erfahren. Daraufhin seien umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet worden. "Als diese den Verdacht erhärteten, wurde umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet."

Droht sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Landesverrat kann nach dem deutschen Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werde sich der BND zu Einzelheiten des Falles bis auf Weiteres nicht öffentlich äußern, betonte Kahl. "Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig." Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, "mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben", ergänzte der Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.

Hintergrund für diese Äußerungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmaßlichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.

Kahl betonte, jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, "bedeutet einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden". Deshalb hänge in diesem Fall der Erfolg der Ermittlungen davon ab, "dass möglichst wenig öffentlich wird, bis der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat".

Letzter BND-Maulwurf wurde 2014 enttarnt

Auch in Österreich war vor wenigen Tagen ein Fall mutmaßlicher russischer Spionage bekannt geworden. Ein 39-jähriger griechischer Staatsbürger mit russischer Abstammung steht im Verdacht, seit mehreren Jahren Spionage für den russischen Militärgeheimdienst GRU zum Nachteil Österreichs betrieben zu haben, teilte das Innenministerium am Montag mit. Der Verdächtige wurde nicht festgenommen.

Im Jahr 2018 war ein pensionierter Ex-Offizier des Bundesheers festgenommen, der zumindest 25 Jahre lang Staats- und militärische Geheimnisse dem russischen Militärgeheimdienst preisgegeben haben soll. 2020 wurde der teilgeständige Salzburger wegen Verrats von Staatsgeheimnissen und weiteren Delikten zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Beim deutschen BND war zuletzt im Jahr 2014 ein sogenannter Maulwurf - ein Doppelagent - aufgeflogen. Zwei Jahre später war der Mann vom Münchner Oberlandesgericht wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der damals 32-Jährige wurde des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen. 2014 hatte er sich zudem per E-Mail dem russischen Geheimdienst angedient.