Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung Polens vereinbar. "Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt", urteilten die Richter am Donnerstag.

Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel um die Reform des polnischen Justizsystems weiter anheizen. Konkret ging es bei dem Verfahren darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen.

Laut EuGH könnte aber Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts  gegen EU-Recht verstoßen

In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, welches nun den Vorrang des nationalen Rechts über EU-Recht festgestellt hat. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

"Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird", sagte Przylebska bei der Urteilsverkündung. Ähnlich hatten in der Vergangenheit Regierungsvertreter argumentiert, wenn es darum ging, EuGH-Entscheidungen nicht zu befolgen.

Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), ließ zu dem Urteil über Twitter wissen: "Polens Führung stellt unser EU-Recht grundsätzlich in Frage. Das ist eine inakzeptable Überschreitung einer bisher von allen geachteten roten Linie. Wer sich derartig über die gemeinsamen Grundsätze der EU hinwegsetzt, muss empfindliche finanzielle Auswirkungen spüren. Die polnische Regierung arbeitet damit gegen die Interessen der mehrheitlich pro-europäischen Bevölkerung in Polen."

Lukas Mandl, Justizsprecher der ÖVP im Europaparlament, teilte ebenfalls über Twitter mit: "Das EU-Recht gilt für alle Unionsbürgerinnen und -bürger. Ich stehe in meiner parlamentarischen Arbeit an der Seite unserer Mitbürgerinnen und -bürger in Polen und werde dazu beitragen, dass auch von polnischen Gerichten EU-Recht anerkannt wird. Dafür steht bei unverschämt absurden Entscheidungen wie heute die gesamte Palette an parlamentarischen, rechtlichen und auch finanziellen Konsequenzen zur Verfügung."

Polens Regierung kam auch ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts gelegen, das sie in ihrem Sinne deutet. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht infrage gestellt. Karlsruhe behält sich lediglich in bestimmten, sehr seltenen Fällen die Letztkontrolle vor.