Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag erneut Teile des ungarischen Asylsystems für unrechtmäßig erklärt. Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der "rechtswidrigen Inhaftierung" von schutzbedürftigen in Transitzonen" und wegen der Rückführung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.

Andere Asylregeln, gegen die die EU-Kommission gleichfalls geklagt hatte, hat die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán bereits geändert; allerdings leitete die EU-Kommission daraufhin ein neues Verfahren gegen Budapest ein.

Aus Sicht der EU-Kommission ist nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Die Klage der EU-Kommission richtet sich auch gegen die mittlerweile geschlossenen Transitlager sowie die bis vor kurzem gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien. Die Transitlager erklärte der EuGH in einem anderen Verfahren bereits für rechtswidrig. Daraufhin schloss Ungarn die Lager und führte neue Regeln ein. Sie sehen vor, dass Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen können, sondern in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden müssen.