Das Berliner Verwaltungsgericht hat die vom Berliner Senat beschlossene Sperrstunde in der deutschen Hauptstadt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gekippt. Das sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Gastronomen hatten Eilanträge gegen die umstrittene Verordnung eingereicht. Insgesamt hatten sich nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting rund ein Dutzend Berliner Bars und Clubs gegen die Sperrstunde gewandt. Sie kritisierten die Sperrstunde als unverhältnismäßig.

Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Die Berliner Landesregierung hatte am Dienstag vergangener Woche vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen in zahlreichen Bezirken beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war am zurückliegenden Wochenende in Kraft getreten.

Vorläufig nachts wieder öffnen dürfen zunächst nur die elf klageführenden Bars, allerdings ist ihnen nach 23 Uhr der Alkoholausschank verboten. Faktisch steht damit aber die Sperrstunde insgesamt vor dem Aus. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband Dehoga rechnet damit, dass bald alle Gastronomiebetriebe wieder wie üblich geöffnet bleiben dürfen.