Der Deutsche Bundestag hat heute das von der deutschen Regierung vorlegte Klimaschutzgesetz beschlossen. Für die Vorlage, die Emissionsvorgaben für unterschiedliche Wirtschaftsbereiche enthält, stimmte die Mehrheit der Koalition, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Im Anschluss wurde über weitere Gesetze zur Umsetzung des Klimaschutzpakets der Regierung abgestimmt.

Kontrollmechanismus

Mit dem Klimaschutzgesetz will die Regierung sicherstellen, dass Deutschland die zugesagte Minderung seiner CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 erreicht, verglichen mit dem Stand von 1990. Dazu wird festgeschrieben, wie viel CO2 in den kommenden Jahren einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft noch ausstoßen dürfen. Dafür ist auch ab 2021 ein Kontrollmechanismus vorgesehen. Wenn nötig, soll jeweils nachgesteuert werden.

Grüne und Linke kritisieren die Vorgaben als unzureichend, um die Klimaziele zu erreichen. Die FDP hält den vorgesehenen Weg zu mehr Klimaschutz für falsch, die AfD stellt den Sinn von Maßnahmen gegen die Erderwärmung insgesamt in Frage.

Was sich nun ändert in Deutschland:

CO2-PREIS FÜRS HEIZEN UND DEN VERKEHR: Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte nachweisen für die Menge Treibhausgase, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

2021 kostet das die wohl mehr als 4.000 betroffenen Unternehmen erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. 35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa elf Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz zehn Cent. Den Einstieg von zehn Euro kritisieren Fachleute als zu gering, er habe gar keine Lenkungswirkung.

FLIEGEN VERTEUERN: Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bisher. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.

PENDLER ENTLASTEN: Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, steigt die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die einfache Entfernung. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.

GEBÄUDESANIERUNG: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

WINDKRAFT: Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkraftanlagen profitieren. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen.

KLIMASCHUTZGESETZ: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das "Herzstück" der Klimabeschlüsse. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die deutsche Regierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze es sagt: "Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium."