Ob unter den 1000 Jihadisten, die die Kurden in Syrien bei ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Gewahrsam genommen haben, auch österreichische „Gotteskämpfer“ sind, ist unklar. Wie das Außenministerium auf Anfrage der Kleinen Zeitung erklärt, habe es seitens der USA bisher keinen offiziellen Auftrag an Österreich gegeben, heimische IS-Kämpfer zurück ins Land zu bringen. Doch selbst wenn eine solche Aufforderung im Postkasten des Ministeriums landet, täte man sich schwer, diese umzusetzen. Denn es handle sich nach wie vor um ein Konfliktgebiet, zu dem man sich nicht einfach Zutritt verschaffen könne, heißt es aus dem Außenministerium. Ob ein entsprechendes Schreiben aus den USA in nächster Zeit eintrudeln könnte, darüber wolle man nicht spekulieren.

Doch in Österreich leben bereits hunderte sogenannte Gefährder. Damit sind Personen gemeint, die in den Jihad gezogen sind oder in entsprechende Gebiete reisen wollten. Aktuell handelt es sich dabei laut Innenministerium um 320 Personen. 93 davon sind Rückkehrer, 62 wurden an einer Ausreise in ein Jihad-Gebiet gehindert. Bei genauen Angaben zu Personen und weiteren Gruppierungen hüllen sich Ministerium und Verfassungsschutz in taktisches Schweigen. So viel ist bekannt: Die größte Gruppe der Gefährder stammt aus der Russischen Föderation (40 Prozent, vorrangig Tschetschenien), 30 Prozent kommen aus Österreich. Der Rest teilt sich auf Ländern wie den Westbalkan oder die Türkei auf.

Nachweis oft schwer

IS-Kämpfern, die zurück nach Österreich kommen, drohen eine Anzeige und ein Verfahren nach der Strafprozessordnung. Im besten Fall kommt die jeweilige Person in Untersuchungshaft, wird nach Paragraf 278b im Strafgesetzbuch (Terroristische Vereinigung) verurteilt und kommt in Haft. Doch bei der Beweisführung kann es heikel werden. In einigen Fällen ist die Beweislast erdrückend, in anderen fällt ein Nachweis schwer, erklärt ein Staatsanwalt.

Sollte die betreffende Person freigesprochen werden, kann sie überwacht und ihre Anwesenheit „kontrolliert“ werden. Zudem können sogar die Reisedokumente entzogen werden. Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist bei Österreichern aber nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, da der Betroffene dann staatenlos wäre. Wer Doppelstaatsbürger ist und rechtskräftig verurteilt wurde, dem kann die Österreichische jedoch entzogen werden. Verfahren von Asylwerbern werden negativ entschieden, bei anerkannten Flüchtlingen wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet.