Verwirrung um einen Bericht von krone.at, wonach die Bundesregierung auf Geheiß von FPÖ-Chef Heinz Christian Strache den Flüchtlingspaket nur zur Kenntnis nehmen wolle. Ein Sprecher des Vizekanzlers erklärte auf Anfrage der Kleinen Zeitung, dass sich "an der Haltung der Regierung nicht geändert hat und ein Missverständnis vorliegt."  Krone.at hatte berichtet, Österreich werde den Pakt "nicht unterzeichnen, sondern nur zur Kenntnis nehmen". 

Tatsächlich hatte die Regierung am Mittwoch in ihrem Ministerratsvortrag festgehalten, dass Österreich das Papier gutheiße. "In Anbetracht obiger Erwägungen wird die österreichische Bundesregierung dem UN-Flüchtlingspakt in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ... zustimmen", heißt es im Ministerratsvortrag, der der Kleinen Zeitung vorliegt. Die Verwirrung mag deshalb entstanden sein, weil offenbar keine formelle Abstimmung geplant ist. Daraus schloss krone.at, die Bundesregierung habe ihre Meinung, was den UNO-Flüchtlingspakt betrifft, geändert. 

Strache verteidigt Haltung

Die Zustimmung der Regierung zum Flüchtlingspakt war auf rechten Webportalen kritisiert worden. Strache verteidigte seine Haltung. "Wir Freiheitlichen sind ausschließlich der österreichischen Bevölkerung verpflichtet." Der Flüchtlingspakt habe allerdings keinerlei Auswirkung auf die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs. Dafür hätten die Freiheitlichen auch mit einer Regierungserklärung gesorgt, die rechtlich verbindlich sei und an die UNO-Vertreter übermittelt werde.

Im Ministerratsvortrag wird unmissverständlich von der Bundesregierung festgehalten, "dass dadurch kein für Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht entsteht. Wo auch immer es Ansätze gibt, dass solches entstehen könnte, erhebt Österreich bereits jetzt dagegen einen Einwand."

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat hatten Strache und Bundeskanzler Sebastian Kurz die Unterstützung Österreichs für den UNO-Flüchtlingspakt erklärt. Mit den Inhalten könne sich die Regierung zum Großteil identifizieren, heißt es im Ministerratsvortrag. Der Pakt konzentriere sich auf die Bekämpfung der Fluchtursachen und soll den Druck auf "Gastländer" vermindern. Ziel sei es, in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.

Erklärung aus 2016

Sowohl der Flüchtlingspakt als auch der von Österreich abgelehnte Migrationspakt gehen auf eine Erklärung der UNO-Vollversammlung zu Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten am 19. September 2016 zurück. Darin wurde die Ausarbeitung von zwei Abkommen in die Wege geleitet, um die Themen Migration und Flüchtlinge voneinander zu trennen. Beide Abkommen sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember von der UNO-Vollversammlung gebilligt werden. Im Gegensatz zum Migrationspakt ist er wenig umstritten. Am 13. November wurde das Abkommen bereits im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten nur die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen.