Mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz will die deutsche Bundesregierung auch Flüchtlingen mit einem abgelehnten Asylantrag eine Bleibemöglichkeit einräumen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Die federführenden Ministerien für Inneres, Wirtschaft und Arbeit verständigten sich auf einen Gesetzentwurf, mit dem eine zweijährige Beschäftigungsduldung eingeführt wird.

"Spurwechsel" ermöglicht

Voraussetzung dafür ist laut dem Reuters am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Betroffenen

  • seit mindestens 18 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten
  • und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können

In der Koalition war unter dem Begriff "Spurwechsel" vom Asyl- ins Einwanderungsrecht lange über eine Regelung gestritten worden. Der Gesetzentwurf soll am 19. Dezember vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Nach der Verständigung der drei federführenden Ministerien auf einen Entwurf hatte das Innenministerium das Vorhaben am Montag an die übrigen Ministerien zur Abstimmung verschickt, wie zuerst die "Süddeutsche Zeitung" am Dienstag berichtete. Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz soll vor allem dafür sorgen, dass mehr qualifizierte Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland kommen. Es ist das erste Einwanderungsgesetz für die Bundesrepublik.

Hürden für Zuwanderung verringert

Vor allem die Wirtschaft dringt angesichts des Fachkräftemangels darauf, die Hürden für die Zuwanderung zu verringern. Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung sollen nun für höchstens sechs Monate zur Jobsuche einreisen dürfen. In der Regel soll aber ein konkretes Arbeitsplatzangebot die Voraussetzung sein.

Lehrlinge dürfen - im Gegensatz zur Situation in Österreich  - schon jetzt nicht abgeschoben werden.Für sie gilt die "3 plus 2"-Regelung, also ein Bleiberecht für drei Jahre Ausbildung und weitere zwei Jahre danach. Diese Regelung wurde in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedlich ausgelegt, das soll jetzt vereinheitlicht werden.  Außerdem gilt die Ausbildungsduldung künftig auch für anerkannte Helferausbildungen.