Ungarn will sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden, um das Ergebnis der Abstimmung im Europaparlament anzufechten. Bei der Abstimmung sei die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur deshalb zustande gekommen, weil die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden seien, sagte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Montagabend in Budapest.

"Das Ergebnis der Abstimmung ist deshalb falsch festgestellt worden, das Verfahren ist nicht durchzuführen", sagte der Politiker nach Angaben der Nachrichtenagentur MTI. Das Europaparlament hatte am vergangenen Mittwoch Ungarn eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte" bescheinigt und ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der Europäischen Verträge ausgelöst. Im schlimmsten Fall kann dieses zum Entzug der Stimmrechte des osteuropäischen EU-Mitgliedslandes in den EU-Gremien führen.

Zählen Enthaltungen oder nicht?

Bei der Abstimmung im Europaparlament war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Regel werden bei der Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. Bei dem Votum hatten 448 Abgeordnete für die Auslösung des Sanktionsverfahrens gestimmt, 197 dagegen. 48 hatten sich der Stimme enthalten.

Am Sonntag hatte bereits Vizekanzler Heinz-Christian Strache Außenministerin Karin Kneissl (beide FPÖ) gebeten, eine Überprüfung der Abstimmung durch den juristischen Dienst des EU-Rates einzuleiten. Dieser erklärte sich aber für unzuständig in dieser Frage, die eine andere EU-Institution betrifft. Auch die FPÖ zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn.

FPÖ: "Nicht den Regeln entsprochen"

Der FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky, bekräftigte am Dienstag diese Haltung. "Die Abstimmung über die Eröffnung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn hat meiner Auffassung nach nicht den Regeln des Europaparlaments entsprochen", teilte der freiheitliche Generalsekretär via Aussendung mit. Die Berücksichtigung der Enthaltungen sei der "springende Punkt". Die Geschäftsordnung des Europaparlaments würde zwar festgelegen, dass Enthaltungen nicht berücksichtigt würden, so Vilimsky. Allerdings sei dort auch eine Ausnahme angeführt, und zwar für jene Fälle, wo in den EU-Verträgen eine spezifische Mehrheit vorgesehen ist. "Genau das ist aber bei einem Verfahren nach Artikel 7, um das es hier geht, der Fall", denn dabei sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova verteidigte am Dienstag die Entscheidung des EU-Parlaments. "Ich habe mein halbes Leben im Totalitarismus verbracht und bin sehr empfindsam für Augenblicke, die mir das Gefühl geben, in diese Zeit zurückgekehrt zu sein", sagte sie nach einem Bericht des tschechischen Fernsehens CT vom Dienstag. Diese Tendenzen sehe sie in Ungarn, und deshalb sei es gut, auf Ungarn Druck auszuüben. Jourova kritisierte die Haltung der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban, der in Budapest mit einer Zweidrittelmehrheit regiert. Diese beschrieb sie wie folgt: "Ich habe die Wahlen gewonnen, ich habe die Mehrheit, ich habe alles." Jourova forderte, diese Machtfülle müsse "in irgendeiner Weise ausbalanciert" sein.